GdB 30 festgestellt im Oktober 2018, kann ich diesen für das ganze Jahr 2018 geltend machen?
Hallo bekomme ich den ganzen Freibetrag für 2018 in der Einkommensteuer zurückgezahlt, wenn dieser erst im Oktober 2018 bestätigt wurde?
3 Antworten
Jain !
Er gilt zwar für das komplette Jahr 2018, wirkt sich aber "nur" steuermindernd aus. Er reduziert quasi lediglich das zu versteuernde Einkommen. Im Endeffekt hast du eine geringere Steuerlast, als ohne diesen Freibetrag.
Ich hoffe ich habe mich, für einen Steuerlaien, verständlich ausgedrückt.
Ich denke " Kleinvieh macht auch Mist, nur eben weniger Mist " !
es reicht aber nicht um es steuermindernd geltend machen zu können.
Deswegen ist es nicht einmal Kleinvieh.
Aber auch nur wenn es denn so ist ! Wir kennen den Bescheid vom Versorgungsamt nicht.
Aber letztlich hast du schon recht, ja !
Habe gleich mal in den Bescheid meines Sohnes geschaut ..... stimmt " Einschränkung der körperlichen Beweglichkeit " wurde bescheinigt !
Dies war mir jetzt gar nicht mehr bewusst, weil seit Jahren keine Auffälligkeiten mehr erkennbar.
Ok - du hast recht ! DH
GdB 30 allein reicht nicht, es sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, damit es sich steuermindernd auswirkt:
Nö. Von deinen 20000 Einnahmen werden 310 angebogen.
Vorher 20000 = 2546,77 Euro
jetzt 19690= 2460,26 Euro
Du sparst also 86,51 Euro
Dieses Jahr auch schon
GdB 30 allein reicht aber nicht.....