Gas. Abbau des Zählers während Mindesvertragslaufzeit?
Ein aktuell unbewohntes Objekt wird auf eine Wärmepumpe umgebaut. Die Lieferzeit des gewünschten Gerätes wird jedoch mit Mitte 2024 angegeben. Bis dahin muss dann noch mit der bald 30 Jahre alten Gasheizung geheizt werden. Da es Verträge unter der Preisbremse gibt, würde ich gerne einen Vertrag abschließen und frage mich, was passiert, wenn die Heizung wieder erwarten früher kommt und der dann nicht mehr notwendige Gaszähler während der Mindestvertragslaufzeit ausgebaut werden wird.
Die AGB von Vattenfall, welcher in der Wahl wäre, geben leider wenig her. Ich finde also kein Sonderkündigungsrecht. 313 BGB hab ich gefunden. Jedoch verantworte ich durch den Ausbau des Zählers und damit den Wegfall der Geschäftsgrundlage und kann es mir daher nicht vorstellen.
Hat jemand eine Idee, ob ich aus dem Vertrag kommen würde oder eben bis zum Vertragende mit der Grundgebühr leben müsste?
2 Antworten
Tauschen Sie die Heizung und lassen den Gasanschluss stilllegen oder zurückbauen, fehlt die Vertragsgrundlage und Sie können in der Regel ein Sonderkündigungsrecht nutzen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen den Kontakt zu Ihrem Gasversorger.
Dann wird der Grundpreis fällig bis zum Vertragsende.
Aber ich würde es riskieren. Wenn der Anbieter den Preis erhöht, hast Du ja ein Sonderkündiungsrecht. Vielleicht geht der Gaspreis ja wieder hoch.