Ich würde auch in jedem Fall zu einem Minijob raten. Ansonsten wird das 2. Arbeitsverhältnis in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft, bei der ein großer Teil des Verdienstes ans Finanzamt geht.
Alle Einnahmen bis knapp 11.000 € im Jahr sind jedoch erstmal einkommensteuerfrei, weil hierfür der Grundfreibetrag gilt. Aber für den jeden Euro darüber solltest Du genau überlegen, was Du tust. Möglicherweise ist es daher sinnvoll, maximal 2 Arbeitsverhältnisse einzugehen. Dann kannst Du das erste Arbeitsverhältnis ganz normal über Lohnsteuerkarte laufen lassen und das 2. über Minijob, bei der nur der Arbeitgeber eine Pauschale für Steuer und SV-Beiträge zahlen muss, Du jedoch nicht.
Welche Verhältnisse ja jedoch zu beachten sind hinsichtlich Hauptjob und Minijob, kann ich leider nicht sagen. Im Zweifel kannst Du Dich an die Minijob-Zentrale wenden: www.minijob-zentrale.de Dort können sicher Deine Fragen beantwortet werden.
Wie senior1 schon richtig geschrieben hat, sollte eine Selbständigkeit/Freelancer-Tätigkeit genau überlegt werden. Diese macht nur Sinn, wenn sie auf Dauer angelegt ist und ein entsprechender Verdienst in Aussicht steht. Denn dafür muss ggfs. ein Gewerbe angemeldet werden oder andere Erlaubnisse und Du bist zur jährlichen Abgabe der Steuererklärung und natürlich auch zur Buchhaltung verpflichtet usw.