Teilzeitjob und nebenberuflich als Freiberufliche/Freelancerin; was gibt es zu beachten?

Hallo liebe Community 😊

Ich habe gerade begonnen, in Teilzeit zu arbeiten (min. 20,04 Std. die Woche mit 1.102,5€ Brutto im Monat; Überstunden werden alle drei Monate ausgezahlt) und möchte nebenbei einer bzw. zwei weiteren Tätigkeiten nachgehen:

1. Als Honorarkraft an einer VHS: 1,5 - 4,5 Std. in der Woche bei 26,4€ Bruttostundenlohn

Und 2. an einer Sprachschule: 2-3 Stunden die Woche bei 22,5€ wenn ich mich als Minijobberin anstellen lasse oder 25€ die Stunde, wenn ich als Freelancerin/Freiberufliche arbeite.

Da ich gerade frisch aus dem Studium komme, habe ich leider keinerlei Erfahrung mit der Versteuerung und daher folgende Fragen (ich bin ledig; Steuerklasse 1):

1. Ist es in meinem Fall sinnvoller, mich als Minijobberin anstellen zu lassen oder wären meine Einnahmen unter den Freibeträgen der Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer etc, sodass es sich lohnen würde, als Freelancerin zu arbeiten?

2. Wird mein Einkommen aus dem Teilzeitjob mit meinem Einkommen als Honorarkraft/Freelancerin/Minijobberin zusammengerechnet oder werden beide Einnahmequellen (Teilzeitjob und nebenberufliche Tätigkeit) separat betrachtet?

3. Was müsste ich an Steuerausgaben einkalkulieren? (Die ich zur Seite packen müsste)

4. Gibts es noch etwas zu beachten? (Dass ich meine freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anmelden muss, weiß ich. Und, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss mit der Anlage S. Ebenfalls habe ich gelesen, dass ich die Krankenkasse über meine Nebentätigkeit informieren muss und, dass ich vermutlich in der Rentenversicherung mehrfach versicherungspflichtig werde als ,, selbstständige Lehrerin" worunter meine Tätigkeit in der Sprachenschule und der VHS wahrscheinlich fällt).

Ich danke euch sehr für eure Antworten und freue mich über jeden Hinweis, da ich Angst habe, etwas von Beginn an grundlegend falsch zu machen 🙈

Liebe Grüße,

Rosi

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Ich würde auch in jedem Fall zu einem Minijob raten. Ansonsten wird das 2. Arbeitsverhältnis in die Lohnsteuerklasse 6 eingestuft, bei der ein großer Teil des Verdienstes ans Finanzamt geht.

Alle Einnahmen bis knapp 11.000 € im Jahr sind jedoch erstmal einkommensteuerfrei, weil hierfür der Grundfreibetrag gilt. Aber für den jeden Euro darüber solltest Du genau überlegen, was Du tust. Möglicherweise ist es daher sinnvoll, maximal 2 Arbeitsverhältnisse einzugehen. Dann kannst Du das erste Arbeitsverhältnis ganz normal über Lohnsteuerkarte laufen lassen und das 2. über Minijob, bei der nur der Arbeitgeber eine Pauschale für Steuer und SV-Beiträge zahlen muss, Du jedoch nicht.

Welche Verhältnisse ja jedoch zu beachten sind hinsichtlich Hauptjob und Minijob, kann ich leider nicht sagen. Im Zweifel kannst Du Dich an die Minijob-Zentrale wenden: www.minijob-zentrale.de Dort können sicher Deine Fragen beantwortet werden.

Wie senior1 schon richtig geschrieben hat, sollte eine Selbständigkeit/Freelancer-Tätigkeit genau überlegt werden. Diese macht nur Sinn, wenn sie auf Dauer angelegt ist und ein entsprechender Verdienst in Aussicht steht. Denn dafür muss ggfs. ein Gewerbe angemeldet werden oder andere Erlaubnisse und Du bist zur jährlichen Abgabe der Steuererklärung und natürlich auch zur Buchhaltung verpflichtet usw.

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Was soll ich machen als Schulbegleiter?

Vor ab zu mir ich arbeite seit knapp einem Jahr als Schulbegleiter für zwei Kinder an einer Förderschule (Es handelt sich hierbei um keine Kinder mit Behinderungen sondern um Kinder die Auffälligkeiten im Sozialverhalten zeigen.)

Seit kurzem wird eines meiner Kinder massiv bedroht von mehreren Kindern aus der Klasse und Parallelklasse. Das Kind das ich betreue wurde auch schon so hart geboxt das der Krankenwagen kommen musste. (Er leidet an einem Herzfehler) Es geht nun so weit das dass Kind Angst hat in die Schule zu kommen und ich wöchentlich Anrufe von den Eltern bekomme. Ich muss mittlerweile mit dem Kind auf seinen Bus warten, damit es nicht zu Auseinandersetzungen nach der Schule kommt, was nach meiner Arbeitszeit geschieht, ich komme seit Wochen mind. 30 Minuten später nach Hause dadurch. Mittlerweile ist eines der Kinder (das auch mein Kind bedroht) auch extrem frech mir gegenüber zeigt mir keinerlei Respekt, beleidigt mich und wird hin und wieder auch handgreiflich mir gegenüber (schlägt mir mit der Hand von Hinten auf den Nacken.) Wenn ich das versuche anzusprechen bekomme ich nur Antworten wie "Halt deine Fresse"

Heute ist ein Kind zu mir gekommen (um das ich mich nicht kümmer) und hat sich bei mir beschwert das er von den gleichen Kindern extrem gemobbt wird, beleidigt etc. und ob ich ihm helfen kann. (Das ist ja nicht meine Aufgabe) ich bekomme öfters mit wie extrem er beleidigt wird.

Das Problem ist auch das es an der Schule auch kaum Strafen für die Kinder gibt. Es wird ihnen also schon gezeigt sie können machen was sie wollen passieren wird eh nichts.

z.B. das Kind das mein Kind so hart geboxt hat das der Krankenwagen kommen musste, musste einen Tag zu Hause bleiben und das wars. Danach war alles beim alten, er durfte jeden Ausflug mitmachen etc. Finde ich persönlich schon sehr krass. Bedrohen tut er ihn ja auch weiterhin.

Mittlerweile geht mir die Situation so dermaßen auf die Nerven das ich wirklich ungern noch zur Arbeit gehe und ich überlege zu kündigen.

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Unabhängig von den richtigen Ausführungen meiner Vorredner ist das hier das völlig falsche Portal, um so eine Fragestellung zu klären. Hierfür gibt es andere Hilfsorganisationen.

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Hallo, zunächst einmal tut es mir leid, dass Du einen Unfall hattest. Schön zu hören, dass niemand ernsthaft verletzt wurde.

Deine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden, der am Auto des Unfallgegners entstanden ist.

Nun zum Schaden an Deinem eigenen Auto: wenn Du wie geschildert nur eine Teilkasko-Versicherung hast, kannst Du den Schaden an Deinem eigenen Auto leider nicht ersetzt bekommen. Hierfür wäre eine Vollkasko-Versicherung notwendig.

Die Teilkasko zahlt alle die Schäden, auf die man keinen Einfluss hat: Diebstahl des Autos, Steinschlag (Glasbruch), Wildunfall, Elementarschäden wie Brand und Überschwemmung, Marderbiss usw.

Die Einstufung als wirtschaftlicher Totalschaden tritt dann ein, wenn das Auto weniger wert ist, als die Reparatur kosten würde. In diesem Fall kann man maximal den aktuellen Marktwert des Autos als Entschädigung bekommen.

Aber wie gesagt: ohne Vollkasko wirst Du das leider allein tragen müssen.

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Ich finde, es kommt immer darauf an, wie man sowas rüberbringt und fragen kann man ja, ob grundsätzlich Interesse besteht bzw. wie man in Sachen Altersvorsorge aufgestellt ist. Da hätte ich persönlich erstmal kein Problem.

So wie Du es schilderst, geht es hier jedoch von vorn herein um den Abschluss eines bestimmten Produktes, bevor überhaupt Deine Vorsorge-Situation in einer Beratung besprochen wurde. An der Stelle wird es unseriös und Dein Bedarf scheint hier nicht im Vordergrund zu stehen.

Gerade, wenn es um nichts anderes mehr geht bei Euren Treffen, würde ich freundlich, aber bestimmt sagen, dass kein Interesse Deinerseits besteht und sie Dich nicht mehr danach fragen soll. Und sie muss da ihre eigenen Erfahrungen machen, das finde ich auch.

Denn mit diesem Stil wird sie am Ende ihrer Freundes-/Bekanntenliste keine Chance haben, damit dauerhaft Erfolg zu haben. Sowas will aber naturgemäß am Anfang niemand hören.

Schnelles Geld verdienen funktioniert auf seriösem Wege nur in den seltensten Fällen. Wenn man damit eine dauerhafte Existenz aufbauen möchte, ist viel Arbeit, Geduld, Beratungsqualität und Durchhaltevermögen notwendig.

Das Produkt selbst kenne ich nicht und kann es nicht beurteilen. Das kann durchaus gut sein. Aber es muss ja zu Deinem Bedarf passen, das ist das Entscheidende.

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Ich persönlich tendiere auch dazu, die Privatkredite möglichst abzulösen. Bestenfalls spart Ihr dadurch noch ein paar Zinsen - die gesetzlichen Grundlagen der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung bei Sondertilgung - sprich: eine Entschädigung für die entgangenen Zinsen der Bank - sind ja deutlich verbraucherfreundlicher geworden.

Und für die Baufinanzierung ist vor allem die Bedienbarkeit der Rate relevant, d. h. das Verhältnis zwischen Baufi-Rate und frei verfügbarem Einkommen nach Abzug der fixen Lebenshaltungskosten des Haushaltes muss für die gesamte Laufzeit passen. Insofern würde der Wegfall der Kreditrate einen größeren Effekt haben als 10% mehr oder weniger Eigenkapital. Das ist für die Bank nicht ganz so entscheidend.

Ich kenne zwar Eure restlichen monatlichen Ausgaben nicht, aber grundsätzlich sollte die Finanzierung mit Euren finanziellen Ressourcen gut darstellbar sein.

Viel Glück und einen erfolgreichen Bau! :-)

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Wie immer gilt: pauschale Antworten aus der Ferne sind schwierig. Es ist ja super, dass Euer Vater schon Vorsorge für Euch betrieben hat. Was spricht aus Deiner Sicht dagegen, den Vertrag einfach zu übernehmen und weiter zu besparen für Deine spätere Rente?

Der Vertrag ist ja jetzt schon mit 2.000 € im Plus, die Fonds scheinen also ganz gut gelaufen zu sein. Die Steuer richtet sich danach, was genau das für ein Tarif ist. Grundsätzlich gibt es bei vorzeitiger Kündigung bei Verträgen mit Abschluss nach 2004 einen steuerlichen Abzug.

Was die Verträge zwischen 1997 und 2007 betrifft: die meisten sind es mit Sicherheit nicht. Und wenn Du das widerrufst, bekommst Du ja nur die eingezahlten Beiträge zurück und verlierst den Ertrag. Das macht keinen Sinn. Ich wüsste nicht, warum man das doppelte zurückbekommen sollte. Bei einem Widerruf wird ja einfach der Vertrag von Beginn an rückabgewickelt, als ob er nie abgeschlossen worden wäre - also Beiträge zurück.

ALGII-sicher sind nur die staatlich geförderten Varianten - also eine Riester- oder Rüruprente. So hört sich Deine Schilderung aber nicht an. Also wäre bei ALGII das ausgezahlte Guthaben evtl. schädlich und würde das ALGII beeinflussen.

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Dazu wäre auch Dein Status noch interessant. Bist Du selbst Eigentümer des Gebäudes? Oder wohnst Du zur Miete?

Die Schäden am Gebäude sind ja grundsätzlich eher Thema des Eigentümers. Ist auch Hausrat beschädigt worden, also Möbel aufgequollen oder Ähnliches? Das wäre dann ein Fall für die Hausratversicherung.

Wenn relativ klar feststeht, dass der beauftragte Installateur den Fehler gemacht hat beim Anschließen, muss er das wiederum seiner Betriebshaftpflicht-Versicherung melden, die für solche Fälle zuständig ist.

Generell gibt es einen Grundsatz im Versicherungsbereich: Sach geht vor Haftpflicht. Das heißt, der Wasserschaden würde von der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherung in der Regel erstmal übernommen - diese holt sich jedoch dann das Geld per Regress vom Schadenverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung zurück.

Das wird deshalb gemacht, weil die Regulierung von Sachschäden in der Regel deutlich schneller geht als die Regulierung von Haftpflichtschäden, weil bei diesen immer erst die Frage der Haftung und des Verschuldens zu klären ist, was meist länger dauert.

Damit soll der Geschädigte geschützt werden.

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Die Möglichkeit der Übernahme durch Deine Privathaftpflichtversicherung besteht auf jeden Fall. Es handelt sich um einen so genannten Mietsachschaden. Es kommt natürlich auf den Tarif an und dass die Beiträge pünktlich bezahlt sind (sonst könnte Dein Versicherungsvertrag generell leistungsfrei sein).

Aber grundsätzlich ist grobe Fahrlässigkeit in der Regel mitversichert. Bitte Deinen Vermieter um einen Kostenvoranschlag für die Höhe der notwendigen Reparaturarbeiten und eine entsprechende schriftliche Schadenersatzforderung. Reiche beides zusammen als Schadenmeldung und ein paar Fotos vom beschädigten Laminat beim Versicherer ein.

Das Aus- und ein Einräumen des Zimmers inkl. Ab- und Aufbau Deiner Möbel zur Ermöglichung des Laminat-Tausches ist dann allerdings Deine Sache - dies kannst Du als Schadenverursacher nicht als Aufwand geltend machen.

Viel Glück, dass es alles glatt geht.

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Bist Du sicher, dass der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde? Damals galt noch die Pauschalbesteuerung der Beiträge mit 20% in der Sparphase - jedoch die steuerfreie Auszahlung bei Ablauf.

Siehe z. B. hier: https://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/altersvorsorge-sparen/bei-einigen-direktversicherungen-besteuert-fiskus-altvertraege-automatisch-neu-nachfragen-ist-besser-als-nachsehen/2524190.html

Falls da etwas durcheinander gebracht wurden von Deinem Versicherer, dann kannst Du in Widerspruch gehen.

Falls der Vertrag doch in 2005 oder später abgeschlossen wurde: wann war Dein Renteneintritt? Falls das erst vor kurzem war, lässt sich der Versicherer vielleicht noch auf eine Verrentung statt der Einmalzahlung ein?

Wenn Du das Geld allerdings schon bekommen hast, wird das vermutlich nicht mehr funktionieren.

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Da kann ich helfen :-)

In der Hausratversicherung kann je nach Aktualität des Vertrages sowie der Tarifvariante (Versicherungsbedingungen sollten regelmäßig aktiv aktualisiert werden) der "Diebstahl aus verschlossenen Kfz" mitversichert sein.

Bei meiner Partner-Versicherungsgesellschaft ist dies ab dem Mittelklasse-Tarif mit enthalten (es gibt Basis, Mittelklasse und Premium).

Wem das Fahrzeug gehört, spielt dabei keine Rolle :-) Hier ein Screenshot. Bis 2.000 € würden hier im Mittelklasse-Tarif übernommen werden. Eine Voraussetzung ist unter anderem auch die Anzeige-Erstattung bei der Polizei.

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Wichtig: Bargeld und Wertsachen werden nicht ersetzt. Und wie Du schon schreibst: die Gegenstände dürfen nicht sichtbar gewesen sein von außen.

Dann prüf nochmal Deine Hausratversicherung. Ich drücke die Daumen, dass Du das ersetzt bekommst.

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Ich denke auch, dass die Gebäudeversicherung in keinem Fall zuständig ist aus den von meinen Vorrednern bereits benannten Gründen. Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht ist bei selbst genutztem Wohneigentum in der Regel bereits in der Privathaftpflichtversicherung enthalten, so dass wahrscheinlich keine separate Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht besteht.

In Haftpflichtversicherungen sind grundsätzlich Schadenersatzforderungen so genannter Dritter versichert. Die spannende Frage ist demnach auch, ob die Versicherung ein- und denselben Eigentümer des Gebäudes, der Garage sowie des Fahrzeugs versicherungstechnisch als außenstehenden Dritten akzeptiert.

Da sich beides auf demselben Grundstück befindet, könnte ich mir vorstellen, dass das als so genannter Eigenschaden gilt, so dass die Haftpflichtversicherung leistungsfrei ist.

Dann bliebe tatsächlich die Vollkaskoversicherung als einzige Option. Und ja, es käme je nach Tarif in aller Regel neben der Selbstbeteiligung auch zur Hochstufung, sofern kein so genannter Rabattschutz mitversichert ist in der Kfz-Versicherung. Hier muss man dann überlegen, ob es sich lohnt, das über die Versicherung abzurechnen. Der Kfz-Versicherer kann in der Regel berechnen, bis zu welchem Betrag es sich lohnt, den Schaden einzureichen anhand des zu erwartenden Mehrbeitrags durch die Hochstufung.

Ein Ausweg könnte maximal noch sein, dass sich das Garagentor noch in der Garantie-/Gewährleistungszeit befindet und man so einen eventuellen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Hersteller hätte. Manche Hersteller geben ja eine Garantie von 10 Jahren oder länger auf die Funktion bestimmter Teile.

Die "Schuld" bei der Garage tut nichts zur Sache. Diese legt ja kein eigenständiges Verhalten an den Tag, sondern funktioniert entweder oder sie tut es nicht. Insofern stimme ich da auch meinem Vorredner zu: Eigentum verpflichtet ;-)

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Hallo Aman,

wenn es eine Garderobe mit Chip-Abgabe und "Bewachung" ist und Deine Jacke durch das Personal vertauscht wurde, haftet der Clubbetreiber meiner Meinung nach auch dafür - oder die Dienstleistungsfirma, die die Garderobe betreibt. Manchmal macht das ein externer Anbieter.

Sofern der Club eine Haftpflichtversicherung hat, greift diese auch für Fehler von Mitarbeitenden.

2 Wochen sind eine vollkommen angemessene und normale Bearbeitungszeit. Die Versicherung muss ja den Fall erstmal prüfen und hat dazu vielleicht auch nochmal ein Schadenformular an den Club geschickt.

Die Haftungsfrage wird auf Grund gesetzlicher Grundlagen entschieden. Hierbei geht es vor allem darum, ob den Clubbesitzer ein Verschulden trifft oder nicht. Sofern die Versicherung nicht zahlen muss, weil die gesetzliche Grundlage dafür nicht gegeben ist, muss auch der Clubbesitzer nicht zahlen. Das heißt, die Versicherung setzt nur das um, was im Gesetz steht zur Schadenersatzpflicht.

Im Normalfall würde ich aber schon sagen, dass Dir eine Entschädigung zusteht - soweit man den Fall als Außenstehender beurteilen kann.

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Hallo dieversicherte,

Du schreibst, dass es sich um eine Versicherung über den Arbeitgeber handelt, also eine betriebliche Altersvorsorge. Unabhängig davon, ob Du die Beiträge von Deinem Gehalt gezahlt hast oder der Arbeitgeber sie getätigt hat oder beides, ist eine Verfügung über das Guthaben vor Rentenbeginn per Gesetz grundsätzlich ausgeschlossen. Das geht sogar soweit, dass selbst bei einer Privatinsolvenz niemand Zugriff auf dieses Geld hätte.

Insofern wundert mich die Aussage, dass nach 12 Jahren Teilentnahmen möglich sein sollen. Dies wurde vermutlich mit einer privaten Rentenversicherung verwechselt. Diese ist bei einer Auszahlung nach 12 Jahren steuerlich günstiger als vor dem Ablauf von 12 Jahren.

So eine Option wäre nur relevant, wenn Dein Vertrag nach der Insolvenz des AG auf Dich als Privatperson übertragen worden wäre. Dann beginnen die 12 Jahre von neuem - jedoch nur für die Beiträge, die Du von da an privat einzahlst. Und das ist ja nicht der Fall gewesen.

Die Beiträge aus der Zeit davor können definitiv nicht vor Rentenbeginn ausgezahlt werden - unabhängig davon, ob Du jetzt etwas einzahlst/nachzahlst. Unter Liquiditätsoption kann ich mir nur das so genannte Kapitalwahlrecht vorstellen. Dies bedeutet, dass Du zum Rentenbeginn entscheiden kannst, ob Du das Guthaben als Einmalzahlung oder als lebenslange Rente nutzen möchtest. Mir scheint also, dass Du bei Abschluss des Vertrages nicht gut beraten wurdest.

Proxalto ist übrigens eine Verwertungsgesellschaft, die Teile des Renten-/Kapitallebensversicherungs-Bestandes von der Volksfürsorge/Generali aufgekauft hat. Dabei handelt es sich um eine reine Investorengesellschaft, die keinerlei Interesse an Kundenservice hat, nur an ihrem eigenen Ertrag.

D. h. Du wirst da auch zukünftig vermutlich leider keine große Unterstützung erfahren.

Viele Grüße

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Guten Tag zurück,

ich habe mir das Formular angeschaut - dort steht eindeutig, dass die Bruttobeträge anzugeben sind. Demnach also nicht nur das, was sie der Arbeitnehmerin überwiesen hat, sondern den Gesamtbetrag inklusive SV-Beiträge.

Du hattest nicht dazugeschrieben, was für ein Arbeitsverhältnis es genau ist. Läuft das als Minijob? Dazu kommen nämlich auch noch Fragen im Formular, die mit beantwortet werden müssen.

Hat sie immer dieselbe Anzahl an Stunden oder schwankt das je nach Bedarf?
Und wie lange läuft das Arbeitsverhältnis schon?

LG ...

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Ich sehe das auch so, dass der Abbruch keinen Einfluss auf den Kredit hat. Die Bewilligung von Krediten erfolgt mit einer Stichtagsbetrachtung - d. h. zum Zeitpunkt der Antragstellung werden die Anspruchsvoraussetzungen geprüft.

Was dann später während der Laufzeit passiert, interessiert die Banken nicht mehr, solange mit der planmäßigen Rückzahlung alles klappt. Die Bank bekommt das Geld ja so oder so wieder zurück. Abgesehen davon gibt es keinen laufenden Informationsaustausch zwischen Unis und der KfW. Die Nachweise erfolgen nur mittels der Bescheinigungen.

Dennoch kannst Du ja mit der Exmatrikulation noch etwas warten, mit der Frist hast Du ja noch reichlich Zeit.

LG und viel Erfolg für die Ausbildung :-)

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Hallo Leonie, wahrscheinlich handelt es sich um einen so genannten Finanzierungsrahmen. Hierbei wird ein Mindestbetrag des in Anspruch genommenen Finanzierungsrahmens monatlich abgebucht.
Manchmal kann es sein, dass die erste Abbuchung erst im übernächsten Monat erfolgt. Wann genau war denn das Kaufdatum?
Hast Du Dir die Vertragsunterlagen von Barclays abgespeichert?

Anbei zwei Infos von der Amazon-Seite, die man unter dem Suchbegriff Barclays findet. Ansonsten wende Dich an den telefonischen Kundensupport von Amazon unter: 0800 3638469

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Ich würde mich freuen, wenn Dir das weiterhilft.
LG ... :-)

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