Für Waffelstand Gewerbe anmelden?
Hallo, ich wohne direkt am Kanal in einer ruhigen Nachbarschaft mit vielen Fahrradfahrern. Darf ich Kuchen und Getränke von meinem Grundstück aus im Sommer und nur am Wochenende verkaufen? Ist dafür eine Anmeldung als Gewerbe nötig? Es wird online immer definiert als ,,kurzfristige Gewinneinnahme“ wofür dann keine Gewerbeanmeldung nötig ist, zählt das dazu? Ein Gesundheitszeugnis habe ich und würde auch anteilmäßig etwas an eine gemeinnützige Organisation spenden.
Falls mir hier keiner helfen kann, an welches Amt kann ich mich mit meinen Fragen am besten wenden?
Danke für die Antwort und liebe Grüße :)
2 Antworten
Wie @eifelia bereits richtig schreibt, ist die Hauptschwierigkeit die lebensmittelrechtliche Zulassung. Die Anforderungen sind weitaus höher als die einfache Gewerbeanmeldung.
Ich kann Dir versichern, die Gewerbeanmeldung ist das kleinste Problem. Zunächst mal musst Du nämlich alle Voraussetzungen zum Inverkehrbringen von Lebensmitteln erfüllen.
Verlinke doch bitte mal diese Definition von "kurzfristige Gewinneinnahme", bitte. Ich habe das nämlich mit folgendem Ergebnis gegoogelt:
"Es wurden keine mit deiner Suchanfrage - "kurzfristige gewinneinnahme" - übereinstimmenden Dokumente gefunden"
Da steht aber:
"Für eine kurzfristige Selbstständigkeit ist eine Gewerbeanmeldung ebenfalls nicht notwendig, sofern Sie die Steuergrenze nicht überschreiten. "
Du möchtest weniger als 410 € Gewinn machen? Da würdest Du Dich doch mit jedem Minijob besser stehen.
Du willst all den Kram wie Gesundheitszeugnis, Schulung, pipapo machen um EINEN Sonntag lang was zu verkaufen?
https://www.commerzbank.de/unternehmerkunden/gruenden/gewerbe-anmelden-kosten-im-ueberblick/
war übrigens ,,kurzfristige Selbstständigkeit“ und nicht „kurzfristige Gewinneinnahme“
vielen Dank für die Antwort