Vollzeit, Nebenjob und Gewerbe mit Kleinunternehmerregelug welche Steuerklasse?

3 Antworten

Ich bin Akutelle Steuerklasse 1 ledig und kinderlos.

und dabei bleibt es im Prinzip auch. Letztendlich werden Deine Einkünfte aus "abhängiger" Arbeit und das aus der Selbstständigkeit addiert und entsprechend besteuert.

Der Minijob bleibt i.d.R. steuertechnisch außen vor, soweit der AG die pauschaliert Lohnsteuer in Höhe von 2% übernimmt.

Die Steuerklasse hat mit selbständiger Tätigkeit überhaupt nichts zu tun.

Die Steuerklasse hat auch keine Auswirkung auf die jährliche Einkommensteuerschuld.

Die Steuerklasse wird nur für einen Zweck benötigt, für den Lohnsteuerabzug bei abhängig Beschäftigten.

Auf die Gesamtsteuerschuld hat es keinen Einfluss.

Je nach dem, was Du im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als erwarteten Gewinn angibst, werden Vorauszahlungen festgesetzt. Daher solltest Du im ersten Jahr als erwarteten Gewinn 0,- angeben.

Nach der ersten Einkommensteuererklärung mit der Anlage EÜR für die selbständige Tätigkeit, werden dann Vorauszahlungen nach dem Ergebnis festgesetzt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Ledig und kinderlos ist und bleibt Steuerklasse 1.