YouTube Einnahmen miteinander teilen, korrekter Ablauf?
Ein guter Freund von mir, der in den USA lebt, hat einen gut laufenden YouTube-Kanal (Einnahmen ca. $4000 pro Video).
Er hat mich gefragt, ob ich nicht zusätzliche Videos für seinen Kanal produzieren möchte und hat mir angeboten, dass ich sämtliche Einnahmen des von mir produzierten Videos (Google AdSense + Sponsorengeld) behalten darf.
Zuerst würde aber mein Freund das Geld einnehmen, da YouTube nur einen Zahlungsempfänger zulässt.
Die Frage ist jetzt, wie stellen wir das am besten an, damit er mir das Geld überweisen kann und buchhalterisch alles korrekt abläuft?
Meine Idee ist, dass ich ihm eine ornungsgemäße Rechnung ausstelle, die alle nötigen Angaben enthält (inkl. der Steuernummer meines Freundes) und er mir dann den Betrag überweist.
Dann hätte ich für den Geldeingang auch den entsprechenden Beleg für die Buchhaltung.
Es gibt trotzdem noch eine Sache, bei der ich mir nicht ganz sicher bin:
Es kann sehr gut sein, dass das Video mehrere Tausend USD/EUR generiert.
Wäre es komisch (z.B. für das Finanzamt), wenn ich praktisch von heute auf morgen plötzlich eine so hohe Rechnung stelle bzw. eine so hohe Zahlung auf mein Geschäftskonto bekomme?
Oder ist die Höhe egal, solange meine Ausgangsrechnung (und die Steuernummer meines Freundes) ordnungsgemäß ist?
Vielen Dank schonmal für die Antworten :)
4 Stimmen
2 Antworten
Du schreibst eine Rechnung, ohne Umsatzsteuer, weil Ort der sonstigen Leistung in den USA ist udn fertig.
Denke dran, Du hast trotzdem für Deine Kosten den Vorsteuerabzug.
@wfwbinder Ich habe noch eine kleine Nachfrage:
Was kommt in diesem Fall für den Punkt "Art und Umfang der Lieferung/sonstigen Leistungen" in die Rechnung?
Reicht es, wenn ich es in der Rechnung einfach als "Videoproduktion" bezeichne?
Die Produktion wird doch einen Namen haben, oder eine Produktionsnummer. Das gehört dazu. Es muss doch auch unterschieden werden, oder läuft das bei Euch "Weißt die das Video, was ich Ende Mai,Anfang Juli gemacht habe, in der ich das grüne T-Shirt anhatte."?
Ok also "Videoproduktion des Videos *Name*" wäre ausreichend als Bezeichnung in der Rechnung?
Vor allem musst Du natürlich Deine Steuernummer in der Rechnung angeben.
Super, genau das habe ich gehofft.
Vielen Dank für die schnelle und klare Antwort!