Nachträglich Gewerbe anmelden obwohl bereits Umsätze erbracht?
Liebe User,
Ich betreibe seit ünber 10 Jahren einen YouTube Kanal. Vor ein Paar Jahren hatte ich die möglichkeit Werbung auf meinen Videos abzuspielen. Seit ca. 4 Jahren habe ich Umsätze in Höhe von ca. 50 Euro alle 2 Monate erbracht.
Ich hatte nie die Zeit und die Kennisse gehabt mich darum zu kümmern das ganze offiziell anzumelden. Ich weis es ist ein heikles Thema da es unterm Strich unangemeldet Umsätze sind - daher möchte ich so schnell wie möglich ein Gewerbe anmelden.
Meine Frage nun, wie gehe ich in diesem Fall vor? Ich habe bereits diese kleinen Umsätze im Taschengeldniveau erzielt, soll ich das Finanzamt bzw. Gewerbemt darüber informieren, wenn ja, wie mache ich das am besten? Ich habe nun angst dass mir damit eine Straftat angehängt wird – wie würde man in meiner Situation am besten umgehen? Vielen Dank für eure Zeit!
3 Antworten
Das Finanzamt und das Gewerbeamt sind natürlich insbesondere hinter solchen Verbrechern her, die im Jahr 300 Euro einnehmen und - nach Abzug der Ausgaben - vielleicht 100 Euro übrigbehalten davon.
Auch wenn da nichts an Steuern bei rumkommt und man also deshalb gar keine hinterziehen kann, Ordnung muss sein.
Unter 8 Jahre Sibirien wird das wohl nichts werden, fürchte ich. Und die Kinder und Kindeskinder bis ins siebte Glied tun mir jetzt schon leid.
Also, ich würde folgende Vorgehensweise empfehlen:
- Geld einsacken
Hoffe, ich konnte helfen.
Bis 410,- Euro pro Jahr Gewinn (also Einnahmen minus Ausgaben) passiert gar nichts.
Eine Straftat wird einem nicht angehängt - man hat sie begangen.
Bei Dir ist das nicht so - es ist eine Ordnungswidrigkeit.
Wegen der paar Euro würde i c h nichts tun.
Wenn Dich aber das schlechte Gewissen drückt ...