Frist nach Finanzamt-Mahnung Vorauszahlung (Grenzgänger)?
Hallo Gemeinde,
ich hätte am 10. Juni die quartalsmäßige Vorauszahlung für die Lohnsteuer tätigen sollen. Allerdings hatte ich aufgrund fehlender Rücklagen und Umzugskosteb (war vorher Student) keine Möglichkeit diese Summe zu bezahlen.
Daher dachte ich, warte ich bis Mitte Juli (bekomme da Urlaubsgeld), um die Steuern zu zahlen. Nun kam heute eine Mahnung. Jetzt ist meine Frage, habe ich noch Zeit bis zum 15. Juli oder taucht vorher der Vollstreckungsbeamte auf?
vielen dank!
2 Antworten
Keine Angst. Die Leute vom Finanzamt sind nicht böse. Mit denen kann man sogar reden. Warum versuchst du nicht den einfachsten Weg und sprichst mit denen? Oder geh' persönlich hin. Einige Finanzämter machen schon um 7:00 Uhr auf. Nummer ziehen und Problematik persönlich vortragen. Hilft ungemein.
Die freuen sich sicherlich über solche Anrufe. In der Zeit muss man wenigstens nicht die eigentliche Arbeit machen, die hat ja auch Zeit bis in die zwangsläufigen Überstunden.
Nicht mit denen reden ist das "Falscheste" was man tun kann, wenn man nicht gezahlt hat.
Kleiner Tipp am Rande....
Verstehe ich nicht. Die Lohnsteuer wird doch vom Arbeitslohn einbehalten und ist "eigentlich" Geld des Arbeitnehmers. Wer Lohn bezahlt, muuss auch die Lohnsteuer und die SV-Abgaben bezahlen.
Bei Lohnsteuer und bei Umsatzsteuer gewährt das Finanzamt aus nachvollziehbaren Gründen keinen Aufschub.
Da der Arbeitnehmer - auch - für die Lohnsteuer haftet, musst du im Zweifel die Lohnsteuer vom Nettolohn abziehen und an das Finanzamt überweisen. Dann schuldest du zwar dem Finanzamt nichts mehr, aber dafür deinen Arbeitnehmern. Inwieweit diese Gesetzgebung gerecht ist, mag bezweifelt werden, aber sie ist so.
Ich bin Angestellter und Grenzgänger (wohnhaft in DE, Tätigkeit im Ausland), daher muss ich Lohnsteuer & Soli dem dt. Finanzamt vierteljährlich zuführen.
Da ich aber erst seit März berufstätig bin und keine Rücklagen ansparen konnte, aufgrund meines vorherigen Studentendaseins, hatte ich keine Möglichkeit, diese Summe zum 10. Juni zu zahlen.
Lohnsteuer muss ein Arbeitgeber abführen.
Keine Ahnung, was du abführen musst, aber wenn du kein Arbeitgeber bist, dann ganz gewiss keine Lohnsteuer.
Was steht auf dem Papier denn drauf, aus dem sich das ergibt, was du abführen musst?
Vermutlich Einkommensteuervorauszahlungsbescheid. Und ab nächstem Mittwoch könnte das Konto dicht sein.
Vermutlich Einkommensteuervorauszahlungsbescheid.
Eher nicht. Üblicherweise wird der EStVZ-Bescheid auf das Papier gedruckt, auf dem auch schon die Bescheide zur Einkommensteuer, zum Solidaritätszuschlag, zur Kirchensteuer, Verspätungszuschlag, Zinsen usw draufgedruclt sind.
Aber dann steht da immer noch nichts von Lohnsteuer.
Aber okay, dann sind eben EStVZ festgesetzt, nehmen wir das so hin. Warum beantragt man dann nicht einfach die Herabsetzung? Die Dinger stehen doch qua Gesetz unter VdN.
Bei Grenzgängern mit Ansässigkeitsbescheinigung scheint mir das anders zu sein. Da wird es auch nichts mit der Herabsetzung, glaube ich. Denn die Vorauszahlung wurde anhand der Verdienstbescheinigung des ausländischen AG festgesetzt.
Ich würde eher eine Stundung und Aussetzung der Vollstreckung beantragen bis zum Datum des möglichen Zahlungseingangs (was ja eher der 18.7.19 sein wird).
Ach, den "Grenzgänger" hab ich schon wieder aus den Augen verloren. Sorry.
Also naja..... ich kenne Leute im Büro, die kommen aus Marzahn!
Ehrlich gesagt hab ich da eine Hemmung, da ich die Damen und Herren schon oft nerven musste, da sie mir erstmal 3000€ zuviel berechnet hatten.
Dennoch.. sind die nicht an Vorgaben bzgl. Fristen gebunden?