Freibetrag für Vermietung?
Hallo,
meine Frau und ich haben eine Eigentumswohnung vermietet. hierfür hatte ich (Steuerklasse 3) bis jetzt immer bei mir auf den Lohn einen Steuerfreibetrag von jährlich ca. 16.000 € angesetzt.
Macht es Sinn, diesen Freibetrag nun noch anzuheben (nach derzeitigem Stand wäre der Freibetrag für Vermietung nach §32a ca. 19.000 €)?
was passiert, wenn ich diesen Freibetrag bei den 16.000 € lassen würde?
Wonach richtet sich die Höhe des Freibetrags eigentlich?
Gruß
Andreas Frenzel
2 Antworten
Einen Freibetrag für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?? Geht es hier um deutsches Steuerrecht oder habe ich eine akute Denkhemmumg? 32 a regelt u.a. den Grundfreibetrag - der ist aber in die Lohnsteuertabellen schon eingepreist, den kann man nicht eintragen lassen.
Ok...
Allerdings ist es so, dass wir vor Jahren eine Eigentumswohnung (denkmalgeschützt) kauften und diese auch noch abzahlen. Hierfür hat damals der Vermittler des Verkaufs für uns einen Lohnsteuerfreibetrag beantragt (derzeit bei ca. 16.000 € jährlich und dieser läuft auch schon problemlos über ca. 10 Jahre. Nun stellt sich mir aber die Frage, ob dieser Freibetrag überhaupt noch rechtens ist und von dem Vermittler erhalte ich allerdings keine Antwort mehr... (naja...nach 10 Jahren...)
Kann es sein, dass das Steuerrecht nicht zu Deinen Hauptwissensgebieten gehört? Oder ist das ein verfrühter Aprilscherz?
Es gibt keinen gesonderten Freibetrag für Mieteinkünfte!
Das ist die Abschreibung für Denkmalobjekte. Allerdings muss die eingestellt werden in die Gesamtabrechnung des Objekts, also als ein Element in die Anlage V. Da ja wohl auch Einkünfte aus dem Objekt erzielt werden kann das steuerliche Ergebnis höher oder niedriger sein!
Die Abschreibung ist schon klar und läuft über Anlage V.
Dennoch wurde damals für mich ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (durch meinen damaligen Vermittler der Immobilie)gestellt, vom Finanzamt bewilligt und jedes Jahr, bzw. inzwischen alle 2 Jahre verlängert. Meine Frage zielt eher darauf ab, wie sich dieser Freibetrag ergibt und ob ich diesen ab 2021 evtl. reduzieren müsste?
In der Tat... Nicht mein Steckenpferd.
Allerdings ist es so, dass wir vor Jahren eine Eigentumswohnung (denkmalgeschützt) kauften und diese auch noch abzahlen. Hierfür hat damals der Vermittler des Verkaufs für uns einen Lohnsteuerfreibetrag beantragt (derzeit bei ca. 16.000 € jährlich und dieser läuft auch schon problemlos über ca. 10 Jahre. Nun stellt sich mir aber die Frage, ob dieser Freibetrag überhaupt noch rechtens ist und von dem Vermittler erhalte ich allerdings keine Antwort mehr... (naja...nach 10 Jahren...)