Freibetrag für Vermietung?

2 Antworten

Einen Freibetrag für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung?? Geht es hier um deutsches Steuerrecht oder habe ich eine akute Denkhemmumg? 32 a regelt u.a. den Grundfreibetrag - der ist aber in die Lohnsteuertabellen schon eingepreist, den kann man nicht eintragen lassen.


AndreasFrenzel 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 19:52

Ok...

Allerdings ist es so, dass wir vor Jahren eine Eigentumswohnung (denkmalgeschützt) kauften und diese auch noch abzahlen. Hierfür hat damals der Vermittler des Verkaufs für uns einen Lohnsteuerfreibetrag beantragt (derzeit bei ca. 16.000 € jährlich und dieser läuft auch schon problemlos über ca. 10 Jahre. Nun stellt sich mir aber die Frage, ob dieser Freibetrag überhaupt noch rechtens ist und von dem Vermittler erhalte ich allerdings keine Antwort mehr... (naja...nach 10 Jahren...)

Kann es sein, dass das Steuerrecht nicht zu Deinen Hauptwissensgebieten gehört? Oder ist das ein verfrühter Aprilscherz?

Es gibt keinen gesonderten Freibetrag für Mieteinkünfte!


AndreasFrenzel 
Beitragsersteller
 19.01.2021, 19:51

In der Tat... Nicht mein Steckenpferd.

Allerdings ist es so, dass wir vor Jahren eine Eigentumswohnung (denkmalgeschützt) kauften und diese auch noch abzahlen. Hierfür hat damals der Vermittler des Verkaufs für uns einen Lohnsteuerfreibetrag beantragt (derzeit bei ca. 16.000 € jährlich und dieser läuft auch schon problemlos über ca. 10 Jahre. Nun stellt sich mir aber die Frage, ob dieser Freibetrag überhaupt noch rechtens ist und von dem Vermittler erhalte ich allerdings keine Antwort mehr... (naja...nach 10 Jahren...)

Privatier59  19.01.2021, 20:08
@AndreasFrenzel

Das ist die Abschreibung für Denkmalobjekte. Allerdings muss die eingestellt werden in die Gesamtabrechnung des Objekts, also als ein Element in die Anlage V. Da ja wohl auch Einkünfte aus dem Objekt erzielt werden kann das steuerliche Ergebnis höher oder niedriger sein!

AndreasFrenzel 
Beitragsersteller
 20.01.2021, 15:25
@Privatier59

Die Abschreibung ist schon klar und läuft über Anlage V.

Dennoch wurde damals für mich ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung (durch meinen damaligen Vermittler der Immobilie)gestellt, vom Finanzamt bewilligt und jedes Jahr, bzw. inzwischen alle 2 Jahre verlängert. Meine Frage zielt eher darauf ab, wie sich dieser Freibetrag ergibt und ob ich diesen ab 2021 evtl. reduzieren müsste?