Volle Anrechnung des Dienstwagens bei Nichtbenutzung während Elterngeldbezug?
Hallo zusammen,
ich hatte im letzten Monat (6.2.-6.3.2017) Elterngeld beantragt, und meinen Dienstwagen für die Zeit des Bezugs abgegeben was auch vom AG so bestätigt wurde. Mein Arbeitgeber rechnete mir dann den Wagen für die ersten 6 Tage anteilig ab. Ferner sind mir auch Kosten für die Nutzung des Privatwagens meiner Partnerin entstanden.
Nun wird aber von der Elterngeldstelle das Auto mit der Begründung "...nach aktueller Rechtsauffassung ist als geldwerter Vorteil der volle Monatsbetrag des Dienstwagens anzusetzen, wenn der Dienstwagen nicht für den gesamten Kalendermonat abgegeben wurde." auf meine Nachfrage in voller Höhe angerechnet. Leider kann ich diese "aktuelle Rechtsauffassung" weder irgendwo finden noch teilen. Meines Erachtens zahle ich hier für eine Leistung die ich nicht bekommen habe.
Meine Frage ist nun, ob es sich hier lohnt Einspruch einzulegen, oder gibt es tatsächlich irgendeine Grundlage für die Berechnung der Elterngeldstelle?Wie sind Eure Erfahrungen mit dem Thema?
Vielen Dank für Eure Antworten
2 Antworten
In dieser Urteilskommentierung (FG Düsseldorf, Az. 10 K 1932/16 E) fand ich den Hinweis, dass auch bei einer teilweisen Nichtnutzung stets volle Monate unterstellt werden müssen:
Es gibt keine zeitanteilige Aufteilung der Pauschalversteuerung des Dienstwagens.
Der Gedanke, dass auch bei teilweiser Nichtbenutzung von vollen Monaten auszugehen ist, wurde mir erstmals in dieser Entscheidungsbemerkung (FG Düsseldorf, Az. 10 K 1932/16 E) zur Kenntnis gebracht: monkey mart