Firmensitz gleich Wohnsitz, welche zusätzlichen Kosten können entstehen?
Hallo zusammen,
vielleicht könnt ihr mir bei meinen Fragen weiterhelfen.
Ich möchte ein Gewerbe eröffnen. Eine UG (haftungsbeschränkt) mit einem „geschäftsführende Gesellschafter“. Der Sitz der UG soll am Anfang (3 bis 6 Monate) zu Hause sein. Das Haus gehört zur Hälfte mir und zur Hälfte meinen Bruder. Im Haus lebe ich und meine Eltern (unentgeltlich). Die gesamten Kosten für das Haus werden von mir und meinen Bruder getragen.
Wenn man den Sitz der UG im Haus anmeldet, könnten da eventuell zusätzliche Kosten entstehen (z.B. in Form von Steuer)?
Muss man einen Mietvertrag mit der UG abschließen oder kann die UG unentgeltlich einen Raum als Betriebsstätte nutzen (reines Büro, kein Lager)?
Muss dieser Raum in der Bilanz ´´auftauchen´´ und wenn ja, wird vielleicht eine Steuerregelung in Gang gesetzt, die man als Laie am Anfang nicht kennt?
Vielen Dank in Voraus!
1 Antwort
Der Sitz der UG soll am Anfang (3 bis 6 Monate) zu Hause sein.
In dieser Gründungsphase kannst Du das machen und völlig ohne Folgen, sogar ohne Miete.
Verträge zwischen dem Gesellschafter, sowie dem Geschäftführer udn der Gesellschaft, müssen sein wie unter fremden Dritten, aber die Zeit am Anfangwo man erstmal Verbindungen knüpft und die Tätigkeit vorbereitet, ist da noch nicht so streng zu sehen.
Wenn Umsätze fließen solltest Du die Situation neu bewerten und entweder einen Mietvertrag der Grundstücksgemeinschaft mit der UG für Dein Arbeitszimmer machen, oder. die Geschäftsanschrift verlegen und ein Büro anmieten.
Vielen Dank für die Antwort Herr ``wfwbinder´´!