Firmensitz gleich Wohnsitz, welche zusätzlichen Kosten können entstehen?

1 Antwort

Der Sitz der UG soll am Anfang (3 bis 6 Monate) zu Hause sein.

In dieser Gründungsphase kannst Du das machen und völlig ohne Folgen, sogar ohne Miete.

Verträge zwischen dem Gesellschafter, sowie dem Geschäftführer udn der Gesellschaft, müssen sein wie unter fremden Dritten, aber die Zeit am Anfangwo man erstmal Verbindungen knüpft und die Tätigkeit vorbereitet, ist da noch nicht so streng zu sehen.

Wenn Umsätze fließen solltest Du die Situation neu bewerten und entweder einen Mietvertrag der Grundstücksgemeinschaft mit der UG für Dein Arbeitszimmer machen, oder. die Geschäftsanschrift verlegen und ein Büro anmieten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

AlSa22 
Beitragsersteller
 18.10.2023, 11:03

Vielen Dank für die Antwort Herr ``wfwbinder´´!