Fehlstunden verrechenbar mit Urlaub?
Habe auf Arbeit auf Grund meiner Teilzeit ein Stundenkonto, d.h. habe zwar geregelte Arbeitszeiten, es kam aber hin und wieder vor, dass bei Urlaub/Krankheit mal mehr oder auch weniger Stunden zu arbeiten waren. Dieses Hin-und Her bewegte sich aber in normalen plus/Minusdifferenzen. Nun hat mein Arbeitgeber noch eine Vollzeitkraft eingestellt, so dass zur Zeit nicht für Alle Arbeit da ist. Jetzt werde ich häufig nach Hause geschickt und gerate in immer mehr Minusstunden. Darf mein Arbeitgeber diese Minusstunden mit meinem Urlaub verrechnen?
1 Antwort
Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) dient der Regelung des Erholungsurlaubs in Deutschland. Die Verrechnung von Fehlstunden mit Urlaubsansprüchen der Mitarbeiter ist laut Bundesurlaubsgesetz nicht gestattet. http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz