Fehlstunden verrechenbar mit Urlaub?

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Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) dient der Regelung des Erholungsurlaubs in Deutschland. Die Verrechnung von Fehlstunden mit Urlaubsansprüchen der Mitarbeiter ist laut Bundesurlaubsgesetz nicht gestattet. http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesurlaubsgesetz