Fehler in Ausfüllhilfe Elster EÜR Zeile 84? Fahrten mit privatem KFZ zu Kunden oder Lieferanten Auto 30 oder 35 cent?
Hallo liebe Forenmitglieder,
Mir ist bei der Ausfüllhifle von Elster für die Eür folgendes aufgefallen
Es geht sich nur um Reisekosten d.h. Fahrt zum Kunden, Abholung von Ware etc.. (Kein Weg zur ersten Tätigkeitsstätte oder wegen doppelter Haushaltsführung)
Die kommen in der EÜR doch in Zeile 84
Wenn man sich die Ausfüllhinweise zur EÜR2021 anschaut.
Dort dann auf Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten (Zeilen 81 bis 86) klickt.
Und man sich anschaust was man in Zeile 84 eintragen soll dann steht dort folgendes.
Da steht folgendes:
Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Zeile 84)
Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der ersten 20 Kilometer und mit 0,35 Euro für jeden weiteren vollen Kilometer oder mit den anteiligen tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 86 einzutragen.
Laut Rechtslage müsste da aber meiner Meinung nach eigentlich nur folgendes stehen ohne den Teil der oben fett unterstrichen ist:
Fahrtkosten für nicht zum Betriebsvermögen gehörende Fahrzeuge (Zeile 84)
Kosten für die betriebliche Nutzung eines privaten Kraftfahrzeuges können entweder pauschal mit 0,30 Euro für jeden vollen Kilometer der ersten 20 Kilometer oder mit den anteiligen tatsächlich entstandenen Aufwendungen angesetzt werden. Dagegen sind Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte in Höhe der Entfernungspauschale in Zeile 86 einzutragen.
Wenn man die Fahrtkosten welche in Zeile 84 kommen in WisoSteuersparbuch2022 eingibt werden diese auch nur mit 0,30€ berechnet.
Ich habe mir die Gesetze und alle Änderungen angeschaut und kann nicht verstehen dass das in den Ausfüllhinweisen vom Finanzamt richtig sein soll
Gibt es da einen Unterschied bei Arbeitnehmern und Selbständigen?
Vielen Dank schonmal und frohe Ostertage.
1 Antwort
Für den Weg zur Arbeit gilt in 2021 die Regelung mit 0,30 EUR/km für die ersten 20 km und 0,35 EUR/km ab dem 21. Kilometer Entfernung. Nachzulesen ist das in §9 Abs. 1 Nr. 4 EStG in der für 2021 gültigen Fassung.
Für Dienstreisen gelten weiterhin 0,30 EUR/km für jeden gefahrenen Kilometer.