Falsche Vertragsinformationen, wie nun kündigen?

4 Antworten

Für Mobilfunkverträge, die im Geschäft abgeschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.

Neu geschlossene Handyverträge gelten nahezu ausnahmslos mindestens 24 Monate. Kündigen kann man frühestens zum Ende der Laufzeit. Die Kündigung muss drei Monate vor Vertragsende per Einschreiben mit Rückschein an den Anbieter geschickt werden. Verpasst man diese Frist nur um einen Tag, verlängert sich der Vetrag automatisch - meist um zwölf Monate.

Mit der Unterzeichnung des Vertrags akzeptiert man auch die »Allgemeinen Geschäftsbedingungen«, in denen u. a. Kündigungsfristen geregelt sind.

Du hättest Dich vor der Unterschrift nach den AGBs erkundigen sollen und Dir die Zeit nehmen müssen, das »Kleingedruckte« tatsächlich zu lesen. Ein seriöser Verkäufer wird nichts dagegen haben, wenn Du den Vertrag zu Hause in Ruhe kontrollieren möchtest.

Dein Vertrag wäre nur noch bei arglistiger Täuschung rückgängig zu machen, die Du beweisen musst.


Bibell23 
Beitragsersteller
 16.08.2014, 19:04

Wie weit ist diesen "arglistig" gefächert? ;)

Meiner Meinung sind genug sachen gelogen oder schlicht und weg nicht erzählt worden.

Primus  16.08.2014, 19:20
@Bibell23

Z.B.Wenn der Verkäufer über wesentliche Bestandteile (monatliche Kosten, Zusammensetzung der Kosten usw.) des Vertrages keine korrekten Angaben gemacht hat.

Die Kosten sind wesentliche Bestandteile des Vertrags - hierzu besteht eine Aufklärungspflicht. Sobald diese Tatsachen entstellt oder falsche Tatsachen vorgespiegelt werden, spricht man von Täuschung.

Diese muss auch arglistig gewesen sein, wobei man davon ausgehen kann, dass Mitarbeiter in einem Mobilfunkgeschäft die Kosten bei einzelnen Vertragstypen kennen oder zumindest nachlesen können, bevor hierzu Aussagen getroffen werden.

Selbst wenn der Mitarbeiter im konkreten Fall also nicht wußte, wie die tatsächlichen Preise waren, hat er zumindest ins Blaue hinein Behauptungen aufgestellt und in Kauf genommen, dass diese Angaben falsch sind.

Versuchs einfach mit einem Widerspruch direkt an die Gesellschaft und nicht an den Shop. Begründung: Arglistige Täuschung!

Vielleicht kommst Du damit weiter.

Viel Glück!!

Primus  16.08.2014, 19:30
@Primus

Lege diesen Widerspruch schriftlich ein und nicht telefonisch!

Primus  16.08.2014, 20:12
@LittleArrow

Ich meinte eher die monatlichen Kosten, die durch diese Zusatzflat entstehen. Wer übers Handy Sondernummern und Servicenummern erreichen möchte, sollte sich von vorn herein über erhöhte Kosten im Klaren sein.

Wie lang ist es her, dass du den Vertrag unterschrieben hast? Es gibt ein 14 tägigs Widerrufsrecht, welches du ausüben kannst.

Und wenn du die AGB nicht einsehen konntest, sollte es ein leichtes sein, aus dem Vertrag rauszukommen, da dies ebenfalls rechtswidrig ist.


Primus  16.08.2014, 19:29
Es gibt ein 14 tägigs Widerrufsrecht, welches du ausüben kannst.

Quatsch - nicht bei Vertragsabschlüssen in Shops oder Agenturen, die Du selbst dazu aufgesucht hast.

Und wenn du die AGB nicht einsehen konntest

Ebenso Quatsch, denn du musst Dich selbst vor der Unterschrift vergewissern, dass alles seine Richtigkeit hat.

Sobeyda  16.08.2014, 19:25

Quatsch, es handelt sich nicht um einen online abgeschlossenen Vertrag, daher gibt es kein Widerrufsrecht.

Und dass Bibell23 die AGB nicht einsehen konnte, muss er/sie beweisen, ob das ein Leichtes ist, wage ich zu bezweifeln.

Wieviel Euro/Monat mußt Du zahlen und um wieviel Euro/Monat willst Du denn nun streiten?

Gibt es weiter Tips und Möglichkeiten?

Jetzt nicht mehr. Wer einen Vertrag unterschreibt, ohne sich Zusicherungen darin schritflich geben zu lassen oder zu verstehen, was genau er besteltt, dem bleibt nur die ordentliche Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist.

G imager761


Bibell23 
Beitragsersteller
 16.08.2014, 19:02

Aber mir einfach FALSCHE informationen zu geben und / oder nur halbwahrheiten zu erzählen halte ich für betrug! Das kann doch nicht einfach so weiter laufen.

imager761  17.08.2014, 07:05
@Bibell23

Klar ist es ärgerlich, wenn man über den Tisch gezogen wurde. Nur eben kein Betrug, etwas zu bestellen und bezahlen zu müssen, was ja tasächlich dann auch bereitgestellt wird.

Im Ergebnis kannst du zwar auf Kulanz des Mobilfunkbetreibers hoffen, den Vertrag aufzuheben, juristisch besteht aber ein wirksamer Vertrag mit Zahlungspflicht.

Und vor Gericht steht eben Aussage gegen Aussage und der schrfitliche Vertrag wiegt schwer - da nützt dir auch kein Zeuge etwas, wenn du letzlich doch etwas anderes unterschreibst, als das, was du dachtest. Und wenn man durch Unterschrift bestätigt, die Bedingungen und AGB zur Kenntnis genommen zu haben scheitert es eben zu behaupten, dass es garnicht so war.

Sich im Recht fühlen, es zu haben oder gar zu bekommen, sind drei völlig unterschiedliche Dinge :-)

G imager761