Falsche Heizkostenabrechnung wegen Schätzung bei den Nachbarn

Ich habe inzwischen umfangreich recherchiert zum Thema Schätzungen der Heizkosten, werde aber nicht fündig für meinen konkreten Fall:

Ich habe im Januar die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters erhalten, wonach ich ca. 850 Euro nachzahlen sollte. Nach Überprüfung der Heizkostenabrechnung der Fa. Techem war mir relativ schnell klar, dass ein Fehler bei der Berechnung meines Verbrauchs vorliegen muss. Ich sollte pro verbrauchter Einheit (Strich auf den Heizungsröhrchen) statt der 12,30 Euro im Vorjahr jetzt plötzlich 30 Euro bezahlen. Das entspricht einer Kostenerhöhung von ca. 150 % (!). Eine Anfrage bei der Techem über den Vermieter brachte nur ein labidares "Das stimmt so". Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und bin in den Mieterschutzbund eingetreten.

Mit Hilfe des Mieterbundes konnte ich eine Korrektur der Rechnung erwirken. Grund der falschen Berechnung war, dass in unserem 3-Wohnungshaus die Verbrauchskosten (70%) der größten Wohnung im Erdgeschoss "vergessen wurde". Hinzu kommt, dass bereits im Vorjahr der Verbrauch dieser Wohnung geschätzt wurde. Der Mieter ist ausgezogen, der Folgemieter ist ebenfalls ausgezogen, die Wohnung wird inzwischen von einer weiteren Mietpartei bewohnt. Da in 2009/10 die Röhrchen nicht gewechselt werden konnten, wurde auch das Folgejahr geschätzt (Dieser Schätzwert war der erwähnte "vergessene" Verbrauch.

Aus der neuen Berechnung ergibt sich nun, dass ich zwar 36 % weniger Verbrauch hatte als im Vorjahr (das ist auch schlüssig, weil ein Mitbewohner ausgezogen war und ich diesen Raum nicht mehr heizen musste), ich aber trotzdem pro Einheit immer noch 55 % mehr bezahlen soll. Die Verbrauchsschätzung der fraglichen Wohnung ist exakt so hoch wie mein tatsächlicher Verbrauch, obwohl die Wohnung 95 m² groß ist und meine nur 68 m². (Und ich habe wie gesagt nicht alle Zimmer beheizt).

Meine Werte (und im übrigen auch die der 2. Mietpartei - die Rechnung war genauso falsch wie meine) wurden immer korrekt abgelesen. Nur werden jetzt die Gesamtkosten einfach IRGENDWIE auf uns umgelegt. (Wie gesagt, kein Anspruch auf Plausibilität, 150 % Preissteigerung sind da schon mal drin! :-(

Muss ich diese unverhältnismäßige Schätzung akzeptieren? Kann ich im Grunde dafür bestraft werden, dass der Vermieter sich nicht um eine Ablesung gekümmert hat bzw. in einem Fall die Mieter der besagten Wohnung nicht da waren? Das hieße ja, dass ich so sparsam sein kann, wie ich will, am Ende zahle ich immer drauf...

Übrigens: Bitte nicht empfehlen, bei der Techem anzurufen. Das habe ich versucht mit dem Ergebnis, dass die Dame am Telefon sinngemäß sagte: Sie sieht, dass da irgendwas nicht stimmt, aber genau könne sie mir das auch nicht sagen... Ich solle doch noch mal an meinen Vermieter schreiben. Das werde ich jetzt auch tun, habe auch demnächst wieder einen Termin beim Mieterschutzbund, aber bis dahin wäre es toll, wenn jemand eine Idee hätte, ob ich noch etwas tun kann...

Vielen Dank im Voraus!

...zum Beitrag

habe gerade nocheinmal die Frage gelesen, also bei einem 3 Familienhaus wurde die größte WE geschätzt, damit mindestens 30 - 40 % der Fäche, das ist definitiv nicht zulässig, das hätte auch techem wissen müssen, hier gibt es also nur eine Pauschalabrechnung mit einem 15 % igem Kützungsrecht der Heizkosten!!!! Also selbst mal rechnen, Heizkosten durch die Gesamtfläche des Hauses, eigener Anteil minus 15%, mehr darf nicht berechnet werden. Und natürlich dar techem seine Ablesekosten nicht berechnen und umlegen, sind noch ein paar Euro.

...zur Antwort
Falsche Heizkostenabrechnung wegen Schätzung bei den Nachbarn

Ich habe inzwischen umfangreich recherchiert zum Thema Schätzungen der Heizkosten, werde aber nicht fündig für meinen konkreten Fall:

Ich habe im Januar die Nebenkostenabrechnung meines Vermieters erhalten, wonach ich ca. 850 Euro nachzahlen sollte. Nach Überprüfung der Heizkostenabrechnung der Fa. Techem war mir relativ schnell klar, dass ein Fehler bei der Berechnung meines Verbrauchs vorliegen muss. Ich sollte pro verbrauchter Einheit (Strich auf den Heizungsröhrchen) statt der 12,30 Euro im Vorjahr jetzt plötzlich 30 Euro bezahlen. Das entspricht einer Kostenerhöhung von ca. 150 % (!). Eine Anfrage bei der Techem über den Vermieter brachte nur ein labidares "Das stimmt so". Daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt und bin in den Mieterschutzbund eingetreten.

Mit Hilfe des Mieterbundes konnte ich eine Korrektur der Rechnung erwirken. Grund der falschen Berechnung war, dass in unserem 3-Wohnungshaus die Verbrauchskosten (70%) der größten Wohnung im Erdgeschoss "vergessen wurde". Hinzu kommt, dass bereits im Vorjahr der Verbrauch dieser Wohnung geschätzt wurde. Der Mieter ist ausgezogen, der Folgemieter ist ebenfalls ausgezogen, die Wohnung wird inzwischen von einer weiteren Mietpartei bewohnt. Da in 2009/10 die Röhrchen nicht gewechselt werden konnten, wurde auch das Folgejahr geschätzt (Dieser Schätzwert war der erwähnte "vergessene" Verbrauch.

Aus der neuen Berechnung ergibt sich nun, dass ich zwar 36 % weniger Verbrauch hatte als im Vorjahr (das ist auch schlüssig, weil ein Mitbewohner ausgezogen war und ich diesen Raum nicht mehr heizen musste), ich aber trotzdem pro Einheit immer noch 55 % mehr bezahlen soll. Die Verbrauchsschätzung der fraglichen Wohnung ist exakt so hoch wie mein tatsächlicher Verbrauch, obwohl die Wohnung 95 m² groß ist und meine nur 68 m². (Und ich habe wie gesagt nicht alle Zimmer beheizt).

Meine Werte (und im übrigen auch die der 2. Mietpartei - die Rechnung war genauso falsch wie meine) wurden immer korrekt abgelesen. Nur werden jetzt die Gesamtkosten einfach IRGENDWIE auf uns umgelegt. (Wie gesagt, kein Anspruch auf Plausibilität, 150 % Preissteigerung sind da schon mal drin! :-(

Muss ich diese unverhältnismäßige Schätzung akzeptieren? Kann ich im Grunde dafür bestraft werden, dass der Vermieter sich nicht um eine Ablesung gekümmert hat bzw. in einem Fall die Mieter der besagten Wohnung nicht da waren? Das hieße ja, dass ich so sparsam sein kann, wie ich will, am Ende zahle ich immer drauf...

Übrigens: Bitte nicht empfehlen, bei der Techem anzurufen. Das habe ich versucht mit dem Ergebnis, dass die Dame am Telefon sinngemäß sagte: Sie sieht, dass da irgendwas nicht stimmt, aber genau könne sie mir das auch nicht sagen... Ich solle doch noch mal an meinen Vermieter schreiben. Das werde ich jetzt auch tun, habe auch demnächst wieder einen Termin beim Mieterschutzbund, aber bis dahin wäre es toll, wenn jemand eine Idee hätte, ob ich noch etwas tun kann...

Vielen Dank im Voraus!

...zum Beitrag

Hallo,

fakt ist, das hier eine Schätzung erfolgen musste, definitiv wurde ja nicht abgelesen. Die Frage ist nur, wie wurde geschätzt. Dafür gibt es die Richtlinie der AG Heizkostenverteilung e.V., dort ist auch techem Mitglied. In diesem Fall wäre eine Schätzung nach dem Durchschnitt des Hauses oder nach den Vorjahreswerten sicher richtig gewesen, dann hätte es eine derartige Abweichung nicht gegeben. Also Techem muss in jeden Fall darlegen, wie geschätzt wurde, das muss eigentliche aus der Abrechung auch hervorgehen, sonst ist sie schon formell falsch.. Zu klären wäre auch der Umfang der Schätzung, wenn davon mehr wie 25% der Hausfläche betroffen ist, ist eine Schätzung nicht mehr zulässig, dann muss nach m² abgerechnet werden.

...zur Antwort

Hallo,

wie gesagt, würde mir die Rechnung gern mal anschauen, am besten per Mail an a.joseph@freenet.de

Viele Grüße

...zur Antwort

Ich würde die Rechnung nicht bezahlen, warum ? 1. Eine Abrechnung komplett mit Vorjahreswerten ist nicht rechtens! 2. Ohne Ablesung auch keine Abrechnung, die Ablesung ist Bestandteil der Rechnung ! 3. Der Kunde erteilt erst mit der Kostenmeldung den Auftrag zur Abrechnung, wenn diese nicht vorliegt, kann keine Abrechnung erfolgen 4. Techem kann höchstens die entstanden Kosten berechnen, muß diese aber belegen.

P.S. würde mir die Rechnung gern mal ansehen..

Viele Grüße Andreas

...zur Antwort