Falsch parken mit Firmenwagen. Wer zahlt?

1 Antwort

Da musst Du nicht viel schrieben. Du hast das Firmenfahrzeug an diesen Tagen nicht genutzt. Da es ein Fahrtenbuch geben muss, dürfte der Nachweis recht einfach sein, wer verantwortlich ist. Für Dich selbst kannst Du sicher anhand eines Terminkalenders etc. nachweisen, was Du an diesen Tagen gemacht hast.


DaGie 
Beitragsersteller
 06.05.2022, 20:35

Ich musste kein Fahrtenbuch führen. Ich habe leider nichts schriftliches, zur Vorlage, als Beweis, um mich zu entlasten. Allerdings zählt dasselbe für meinen alten Arbeitgeber. Über meine Kündigung war er, alles andere als erfreut und es erweckt nun den Eindruck, das man mir, im Nachgang, persönlich, finanziell schaden möchte.

gandalf94305  06.05.2022, 20:40
@DaGie

Wo warst Du denn an den fraglichen Tagen? Da hast Du doch sicher einen Terminkalender etc.

Du musst nicht viel schreiben. Die Antwort auf den Bussgeldbescheid ist einfach, dass Du nicht der Fahrer warst. Punkt. Nun muss der Halter nachweisen, wer gefahren ist.

DaGie 
Beitragsersteller
 06.05.2022, 20:53
@gandalf94305

Ich führe privat keinen Terminkalender. Das Firmenfahrzeug darf, wenn verfügbar und nach mündlicher Absprache, jeder Mitarbeiter, für 1-2 Tage oder am Wochenende nutzen. Waren 5 Leute im Büro, inkl. Auszubildende.

gandalf94305  06.05.2022, 21:20
@DaGie

Wenn es keine eindeutigen Nachweise über die Nutzung durch eine bestimmte Person an diesen Tagen gibt, bleibt das Problem wohl beim Arbeitgeber hängen, der versäumt hat, ein Fahrtenbuch führen zu lassen, um solche Nachweise zu führen. Du kannst einfach die Behauptung ablehnen, Du wärst gefahren.