Falsch parken mit Firmenwagen. Wer zahlt?
Hallo,
bei meinem alten Arbeitgeber, stand mir ein Firmenfahrzeug zur Verfügung, welches ich aber nicht allein nutzte. Er hat mich, für gleich 2 x falsch parken angegeben. Ich hatte für die angegebene Tatzeit bzw. die Tage, aber garnicht, das Firmenfahrzeug. Ich lege selbstverständlich Einspruch, gegen beide Bußgeldbescheide ein. Wie schreibe ich das am besten? Vielen Dank für eure Antworten.
1 Antwort
Da musst Du nicht viel schrieben. Du hast das Firmenfahrzeug an diesen Tagen nicht genutzt. Da es ein Fahrtenbuch geben muss, dürfte der Nachweis recht einfach sein, wer verantwortlich ist. Für Dich selbst kannst Du sicher anhand eines Terminkalenders etc. nachweisen, was Du an diesen Tagen gemacht hast.
Wo warst Du denn an den fraglichen Tagen? Da hast Du doch sicher einen Terminkalender etc.
Du musst nicht viel schreiben. Die Antwort auf den Bussgeldbescheid ist einfach, dass Du nicht der Fahrer warst. Punkt. Nun muss der Halter nachweisen, wer gefahren ist.
Ich führe privat keinen Terminkalender. Das Firmenfahrzeug darf, wenn verfügbar und nach mündlicher Absprache, jeder Mitarbeiter, für 1-2 Tage oder am Wochenende nutzen. Waren 5 Leute im Büro, inkl. Auszubildende.
Wenn es keine eindeutigen Nachweise über die Nutzung durch eine bestimmte Person an diesen Tagen gibt, bleibt das Problem wohl beim Arbeitgeber hängen, der versäumt hat, ein Fahrtenbuch führen zu lassen, um solche Nachweise zu führen. Du kannst einfach die Behauptung ablehnen, Du wärst gefahren.
Ich musste kein Fahrtenbuch führen. Ich habe leider nichts schriftliches, zur Vorlage, als Beweis, um mich zu entlasten. Allerdings zählt dasselbe für meinen alten Arbeitgeber. Über meine Kündigung war er, alles andere als erfreut und es erweckt nun den Eindruck, das man mir, im Nachgang, persönlich, finanziell schaden möchte.