Hallo Brinchen,

ich bin Steuerberater aus Köln und eine meiner Schwerpunktsetzungen ist die Studentensteuererklärung. 

Zum Thema der Rückwirkung habe ich einen Blogbeitrag verfasst: https://www.stb-weide.de/steuerwelt/studenten-steuerklaerung-fuer-7-jahre-rueckwirkend-abgeben

...und ein Masterstudium ist immer eine Zweitausbildung, da grundsätzlich das Bachelorstudium als Erstausbildung vorangegangen ist.

Viele Grüße,

David

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Hallo razz112,

die Werkstudententätigkeit stellt eine Auswärtstätigkeit dar, bei der Du dann die Hin- und Rückfahrt ansetzen kannst sowie Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten 3 Monate.

VG, David

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