Fahrten zur einer in Zukunft vermieteten Wohnung in der Sanierungsphase
Hallo,
Ich möchte eine Wohnung kaufen, die saniert werden soll. Die Wohnung soll später vermietet werden. Da die Investition recht hoch ist, möchte mich ich mich regelmäßig über den Baufortschritt persönlich informieren. Ich werde auch regelmäßig hin fahren. Ist es möglich die Kosten für die Fahrt und eventuelle Übernachtungskosten, da etwas weiter entfernt, steuerlich gelten zu machen. Wie viele Fahrten kann ich machen, damit das Finanzamt mir darauf kein Strick dreht. Reicht dem Finanzamt eine Bestätigung der Baufirma, dass ich da war? Ich erbringe keine Eingenleistung bei der Sanierung.
Weis jemand eine Antwort?
Viele Grüße
2 Antworten
Da die Investition recht hoch ist
"hoch" ist relativ und "Investition" kann auch den Kaufpreis bedeuten. Wenn mit Investition aber die geplanten Sanierungs-, Modernisierungs- und Reparaturarbeiten gemeint sind, fängt "hoch" dann an, wenn die gesamten Kosten (ohne MWSt) für diese Arbeiten (während der ersten drei Jahre) 15 % des anteiligen Gebäudekaufpreises übersteigen. Beim Überschreiten dieser Wertgrenze sind die Kosten (plus MWSt) als anschaffungsnaher Aufwand zusammen mit dem Anschaffungswert des Gebäudes abzuschreiben. Bleibt der Aufwand darunter, kann er voll angesetzt oder auf bis zu 5 Jahre verteilt werden.
Allerdings gibt es wenige Ausnahmen für derartige Arbeiten, nämlich für Gebäudeerweiterung und Außenanlagen.
http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-12244.xhtml?currentModule=home
Die Fahrtkosten für die persönliche Baufortschrittsüberwachung gehören lt. Kommentar von EnnoBecker mit Verweis auf das BFM-Schreiben vom 18. Juli 2003 (hieß das BFM nicht nach der Wiedervereinigung BMF?) auch zur Baumaßnahme. Vielleicht überschreitest Du gerade wegen Deiner deklarierten Hotelkosten die 15 % Grenze? Das wäre dann doof, weil dann "hoch" zuträfe. Aber trotzdem Belege sammeln und Aufzeichnungen führen, solltest Du trotzdem nicht versäumen.
Andere Fahrtkosten wegen Eigentümerversammlung/Mieterauswahl sind voll als Werbungskosten ansetzbar.
Danke für die Info. Die Investition beträgt ca. 225.000 . 150.000 kann ich über §7h stge als AFA über 12 jahre absetzten. Fahrkosten würden in diesen Jahr ca. 9000 betragen. Die Fahrkosten sind das jetzt Werbungskosten oder AFA?
Hallo,
die Wohnung wird zunächst nicht vermietet, sondern erst aufwändig saniert. Die Sanierungskosten stellen daher anschaffungsnahe Herstellungskosten dar. Die Fahrtkosten zur Überwachung der Sanierungsarbeiten gehören dazu und sind nicht sofort als Werbungskosten abzugsfähig.
Hallo,
Danke erst mal für die Antworten. Hier noch eine Ergänzung von mir zu den Sachverhalt. Die Sanierungskosten kann ich über 12 Jahre zu 70 % Steuerlich (§7h stge) gelten machen, da Sanierungsvertrag mit der Stadt abgeschlossen. Mir geht es lediglich um Fahrkosten wie ober beschrieben.
Genau das hat KontenCD gemeint: Es kann nur abgeschrieben werden.
Wenn du da in den 7h reinrutschst - umso besser.
Ja ich rutsche definitiv in den 7h. Wollte aber noch Werbungskosten steuerlich gelten machen. z.B. Besichtigung, Überwachung der Baustelle, Mieterwahl, Abnahme, Eigentümer-Versammlung. Das soll alles AFA sein ?
Das soll alles AFA sein ?
Nein. Nur das, was mit der Sanierung zusammenhängt.
Eigentümerversammlung und Mietersuche haben doch nichts mit der Sanierung zu tun.
Danke für die Info. Ok, dann muss ich das unterteilen. Wie lange kann ich die Fahrkosten für die Sanierung ansetzten ? Sagen wir mal die Fahrkosten für die Besichtigung, Bankverhandlungen und Kontrolle waren ca 7000 Euro. Über wie viel Jahre kann ich das abschreiben?
Über wie viel Jahre kann ich das abschreiben?
Hattest du hier nicht den 7h ins Spiel gebracht?
Ja der 7h kommt ins Spiel über 12 Jahre. Das mache ich so oder so. Ich wollte die Fahrkosten als Werbungskosten im Sanierungsjahr ansetzten. Nach meiner Rechnung werden das insgesamt ca. 9.000 nur die Fahrkosten sein. Ich möchte das nicht über mehrere Jahre absetzten, sondern im Sanierungsjahr
Kann ich gut verstehen.
Dann musst du halt zur Mietersuche, zu Finanzierungsgesprächen usw. hinfahren und nicht zur Beaufsichtigung des Baufortgangs.
Steuerrecht ist was für Kreative. Nur stimmen muss es.
Ich werde mal schauen was da geht. Hoffentlich bekomme ich nächstes Jahr einen etwas besseren Finanzbeamten als dieses Jahr. Ich lasse mir jeden Besuch dann abstempeln. Mein Motto: Ansetzten was geht, gekürzt kann immer werden. Wenn man nichts ansetzt bekommt man auch nichts.
Ob sie aufwändig oder abwändig oder gar ebenerdig saniert wird - auf jeden Fall ist es aufwendig, wenn er Aufwendungen hat. Den Aufwandputz besorgt der Maurer.
Die anschaffungsnahen HK ergeben sich aber nur nach Maßgabe des § 6 (1a) EStG bzw. dem BFM-Schreiben vom 18. Juli 2003. Dass du beides anhand der Sachverhaltsschilderung durchgeprüft hast, lässt mich vor Ehrfurcht erstarren.
Richtig erkannt.