Einkommensteuer bei Rentennachzahlung

Guten Tag,

im Jahr 2012 bezog ich ganz normales Gehalt (St.Kl. IV) und meine Frau Krankengeld. Diese habe ich auch bei der Einkommensteuererklärung 2012 ganz normal angegeben, kein Problem. Meine Frau bezog weiter Krankengeld bis 31.05.2013. Seit dem erhält meine Frau EU-Rente. Diese wurde rückwirkend zum 01.03.2012 bewilligt, also rückwirkend für den Zeitraum, in dem sie Krankengeld bezog, das wir ja versteuert haben. Wir erhielten für den rückwirkenden Zeitraum eine "Nachzahlung" von rd. 14.500 Euro, die wurde jedoch von der Krankenkasse kassiert, da die ja in der Zeit Krankengeld gezahlt hat. Wir haben also nicht wirklich eine Nachzahlung erhalten, nur Krankenkasse und Rentenversicherung haben untereinander ihre Finanzen geregelt. Damit waren schon mal wir, Krankenkasse & Rentenversicherung quitt. So weit so gut. Bei Finanzamt jedoch blieb das Krankengeld versteuert. Nun mache ich die Einkommensteuererklärung 2013 und gebe folgerichtig auch die EU-Rente meiner Frau an (muss ja versteuert werden), inkl. der Nachzahlung für 2012. Klingt ja logisch. Sehe ich ja ein. Allein wir haben ja bereits das Krankengeld 2012 versteuert, welches wir ja (durch den Ausgleich Krankenkasse <-> Rentenversicherung) gar nicht erhalten haben. Krankengeld + EU-Rente sind in etwa gleich hoch, sodass sie eine ähnliche Steuerlast verursachen müssten. Jedoch würden wir ja jetzt beides versteuern. Was müssen wir also tun, um das zu verhindern? Die Rentennachzahlung einfach nicht angeben? Oder müssen wir 2012 neu berechnen lassen (KG-Steuer-Erstattung dafür Rentennachzahlung-Besetuerung)? Geht das automatisch? Kann man das irgendwo im Vordruck der Steuererklärung angeben - nur ich finde das nicht?

Wer weiss Rat?

Vielen Dank. Viele Grüße Huddel

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Hallo,

der Progressionsvorbehalt in 2012 entfällt. Dafür versteuerst du das in 2012 erhaltene Geld in 2012 als Rente mit dem entsprechenden Ertragsanteil. Der Zufluss des Geldes war ja schließlich in 2012 nur unter der "falschen Überschrift". Natürlich entfällt eine Nachversteuerung dieser 2012´er Beträge in 2013.

Schönes Wochenende

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Wenn die ausschließliche spätere Vermietung bereits endgültig feststeht, stellt die gezahlte Grundsteuer während der Bauphase ebenfalls vorweggenommene Werbungskosten dar (also Möglichkeit 3).

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Hallo,

die Wohnung wird zunächst nicht vermietet, sondern erst aufwändig saniert. Die Sanierungskosten stellen daher anschaffungsnahe Herstellungskosten dar. Die Fahrtkosten zur Überwachung der Sanierungsarbeiten gehören dazu und sind nicht sofort als Werbungskosten abzugsfähig.

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