Faellt Spekulationssteuer bei Immobilienverkauf an wenn Geschwister das Haus bisher genutzt haben?
Nach Durchsicht verschiedener Eintraege zum Thema Spekulationssteuer bin ich leider zu dieser Frage noch nicht fuendig geworden und waere fuer einen Rat dankbar. Ich besitze mit meiner Schwester eine Mehrfamilienhaus das unser Vater uns im Jahr 2005 im Rahmen einer vorzeitigen Erbfolge ueberschrieben hat - das volle Niessbrauchsrecht trat erst ab 2007 in Kraft, d.h. dass wir noch keine 10 Jahre im vollen Besitz des Hauses sind. Wir moechten das Haus nun verkaufen und sind nicht sicher bzgl. der anfallenden Steuern.. Meine Schwester wird hierbei sicherich keine Spekulationssteuer zahlen muessen da sie das Haus selbst genutzt hat. Ich habe das Haus jedoch nicht genutzt. Bin ich ebenfalls von der Spekulationssteuer befreit durch die bisherige Nutzung des Hauses durch meine Schwester?
3 Antworten
Wie Vulkanismus richtig bemerkt hat, hast Du ein ein Problem mit dem Grundverständnis (Spekulationssteuer ist nur ein volkstümlicher Ausdruck dafür, dass gewisse private Veräußerungsgeschäfte der Einkommensteuer unterliegen), ausserdem ist Deine Frage leider unklar gestellt.
1. Mehrfamilienhaus. Deine Schwester hat einen Teil davon genutzt. Hat Euer Vater das Haus als ganzes an Euch zwei übertragen, oder jedem 1, oder 2 Einheiten?
2. Für den Beginn der Frist von 10 Jahren gilt das bürgerliche rechtliche Veräußerungsgeschäft. Was meinst Du mit: "das volle Niessbrauchsrecht trat erst ab 2007 in Kraft"?
NAch den Angaben aus Deinem Sachverhalt kann man keine tragfähige Auskunft geben, ausser der, das bei Übertragungen im Wege der Erbfolge, oder der vorweggenommenen Erbfolge, als Zeitpunkt der Anschaffung grundsätzlich der Anschaffungszeitpunkt des Erblassers, oder Schenkenden gilt. In diesem Fall also der Kauf durch den Vater.
Damit wäre also kein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 Abs. 1 gegeben. Aber wie gesagt, für eine Aussage mit absoluter Sicherheit, müsste man auch die kompletten Angaben haben.
Der Nießbrauch hat auf die 10-Jahresfrist keinen Einfluß, sondern wann Ihr Eigentümer geworden seit - das war 2005 mit dem Notarvertrag.
Ist die Übertragung im Rahmen der Erbschaft erfolgt, dann beginnt diese Frist mit dem Erwerb / Baufertigstellung durch den Vater.
Alles andere ist bereits geschrieben worden.
Bei Deiner Suche hättest Du eigentlich bemerken müssen, dass es eine Spekulationsteuer nicht gibt. Hättest Du auf diesem Forum unter diesem Wort gesucht, hättest Du diesen Hinweis wahrscheinlich hundertmal gefunden.
Es gibt einen Gewinn aus privaten Veräusserungsgeschäften.
Dieser erhöht das zu versteuernde Einkommen und somit die Einkommensteuer.
Das Haus wird nicht von Dir und Deiner Schwester besessen.
Es ist im Besitz der Bruder/Schwester GbR.
Da solltest Du Deine Suche ansetzen bzw. einen Steuerberater aufsuchen.
Ohne einen solchen ist schnell Geld verbraten.