Spekulationssteuer bei Verkauf von geerbtem Haus an Bruder?
Hallo,
mein Bruder will das von unserm Vater geerbte Haus übernehmen.
Unser Vater hat das Haus 2011 gekauft, ist 2015 verstorben und seitdem ist es in unserem Besitz.
Mein Bruder wohnt seitdem in einer Wohnung des Hauses, eine weitere ist vermietet. Ich wohne dort nicht.
Wir lassen das Haus nun schätzen. Mein Vater hat das Haus damals für 200.000€ gekauft. Wir gehen nun von wesentlich mehr aus, da man mittlerweile dort auch in 2. Reihe bauen darf. Sagen wir 500.000€ als Beispiel.
Mein Bruder würde mir dann 250.000€ auszahlen. Muss ich nun mit einer Spekulationssteuer rechnen? Wenn ja, auf wie viel? 50.000€ Veräußerungsgewinn?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
4 Antworten
Eine zum Teil sehr einfache Frage.
Man erbt den Anschaffungszeitpunkt und die Anschaffungskosten mit.
Dein Anteil an den Anschaffungskosten ist 100.000,-, abzüglich des Betrages, der als Abschreibung geltend gemacht wurde bei der Vermietung. Anschaffungszeitpunkt 2011.
Also kannst Du 2021 (den Monat müsste man noch ermitteln)steuerfrei veräußern.
Die Vermeidung dieser Steuer ist der zweite Teil und weitaus schwieriger.
- Der Bruder möchte Planungssicherheit
- Du möchtest das Geld
- Der Zeitpunkt des Erwerbs soll aber 2 Jahre in der Zukunft liegen
Die Idee von @Andri123 ist gut, geht aber m. E. schief, denn wenn ich heute einen Vertrag mache, dass mir das Eigentum sicher an einem bestimmten Tag in der Zukunft übertragen wird und ich aber sofort wie ein Eigentümer verfügen kann, dann wird m. E. die Steuerfolge auch ausgelöst.
Ich halte das Problem für lösbar, aber es bedarf einer ausführlichen Beratung durch einen Steuerberater mit guten Kenntnissen über Grundbuch- und Vertragsrecht, um die Punkte 1-3 zu erfüllen, ohne bereits das Eigentum im steuerlichen Sinn zu übertragen.
Ihr könnt das gemeinsame Erbe durch eine Abschichtung an einen Bruder und Geld an den anderen Bruder verteilen. Steuerfrei
Ihr braucht eine Erbschein (teuer) und macht dann eine Abschichtung (selber) die eine Notar nur beglaubigen muss. Dann den Erbschein udn die Abschichtung ans Grundbuch - ferttig
Kann der Verkauf nicht 2 Jahre warten? 10 Jahre nach Anschaffung durch den Vater wäre der Gewinn steuerfrei.
Ich komme auf 150.000,-€ Veräußerungsgewinn, da für Deine Hälfte nur die Hälfte von 200.000,- als Anschaffungskosten gelten. Also 250.000,- minus 100.000,-.
Doch, m.E. ist es ein Verkauf seines Anteils an Dich.
Bei einer Steuerbelastung ab 50.000,-€ würde sich das Warten für Dich wohl schon lohnen.
Planungssicherheit könnte er evtl. erhalten, wenn man den Kaufvertrag bereits notariell macht und als Vollziehungsdatum eben einen Termin in 2021 festschreibt, der nach der 10-Jahresfrist liegt. Sodaß Kaufpreiszahlung und Eigentumsübergang erst dann geschehen. Zumindest glaube ich, dass das möglich sein müßte.
Es gibt in Deutschland keine Spekulationssteuer. Das wurde in diesem Forum schon x-mal beantwortet.
Stimmt, Anschaffung dürfte ich dann wohl auch nur meinen Teil ansetzen; klar.
Doch es ist definitiv so, dass die Auszahlung durch meinen Bruder steuerrechtlich als Kauf gezählt wird und die Spekulationssteuer anfällt? Ihm gehört das ja eh schon zur Hälfte und es ist kein klassischer Kauf / Verkauf.
Wir sind in engem Austausch deswegen und suchen eine für beide Seiten gute Lösung. Er möchte gern Planungssicherheit und im Laufe des nächsten Jahres kaufen; ich möchte natürlich möglichst den ausgezahlten Betrag behalten :)
Gäbe es denn Modelle die das zulassen?