************Auf der Seite der deutschen Rentenversicherung findet man folgenden Hinweis zum Thema:
"Wie bereits seit dem 1.1.2008 gilt auch ab 2012 eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 400 Euro brutto. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob das Einkommen in den alten Bundesländern oder im Beitrittsgebiet erzielt wird. Wird das Einkommen im Rahmen einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden und mehr erzielt, prüft der Rentenversicherungsträger, ob die festgestellte Erwerbsminderung weiterhin vorliegt."
Die reine Höhe des Hinzuverdienstes ist also nicht der alleinige Parameter, wenn Sie eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen. Zu bedenken ist auf jeden Fall auch das zeitliche Ausmass der Tätigkeit, da bei Überschreitung gewisser Grenzen die Kürzung oder Aberkennung (neue Überprüfung) des Rentenbezugs droht. Die Grenzen sind immer individuell zu ermitteln. Dabei hängt es auch davon ab, ob Sie die volle EM-Rente allein aufgrund Ihrer Restleistungsfähigkeit (unter 3 Stunden täglich) oder aufgrund der Arbeitsmarktsituation (halbe EM-Rente + verschlossener Arbeitsmarkt) beziehen. Im ersten Fall besteht bei unter 15 Stunden wöchentlich und unter 400,- Euro monatlich kein Problem. Bei letzterem könnte eine "Rückstufung" zur halben EM-Rente möglich sein. Wenn Sie sich vorab konkret vom Rentenversicherungsträger beraten lassen, haben Sie eine rechtsverbindliche Auskunft und können loslegen.