Probearbeiten trotz krankschreibung?
Ich bin momentan krankgeschrieben, da ich durch meinen alten Job an Depressionen leide. Ich habe meine alte Anstellung bereits gekündigt! Bin aber aufgrund der Kündigungsfrist noch 2 weitere Monate angestellt... Nun habe ich mich bereits vor meiner 100%igen Krankschreibung an einem neuen Ort beworben, wovon mein jetziger Chef auch weiss.
Nun hatte ich ein Vorstellungsgespräch und um im Bewerbungsverfahren weiter zu kommen, soll ich 2 Tage Probearbeiten kommen. (Ich möchte dort nicht erwähnen, dass ich wegen Depressionen krankgeschrieben bin, da ich dadurch wahrscheinlich recht geringe Chancen habe, die Stelle zu bekommen)
Ist das überhaupt erlaubt? Was passiert, wenn ich trotz dieser Krankschreibung probearbeiten gehe? Mir ist es sehr wichtig, eine neue Anstellung zu finden und dies wäre eine riesige Chance für mich...
1 Antwort
Während einer laufenden Krankschreibung ist das Arbeiten nicht erlaubt. Sie dürfen sich während dieser Zeit z. B. mit Nahrungsmitteln versorgen (diesbezügliche Einkäufe tätigen), zum Arzt und zur Apotheke gehen, Spaziergänge machen. Das war es so ziemlich. Bei Zuwiderhandlung riskieren Sie arbeitsrechtliche Konsequenzen (Sie bekommen ja schließlich noch Lohn von Ihrem alten Arbeitgeber) und Ärger mit Ihrer Krankenversicherung, sollte Ihnen etwas passieren.
Teilen Sie Ihrem potenziellen neuen Arbeitgeber mit, dass Sie derzeit krankgeschrieben sind und die Probearbeit daher erst zu einem Zeitpunkt nach der Krankschreibung beginnen können.