Erste Voranmeldung aber noch keine Infos vom Finanzamt?

2 Antworten

Was mache ich, wenn ich bisher noch keine Steuernummer, etc. erhalten habe?

Bei der Umsatzsteuer:

Die UStVA vorbereiten, auf Steuernummer warten. Wenn die Steuernummer da ist: Erst die Steuern ezahlen, einen Tag später die UStVA schicken. Im Erstattungsfall ist der letzte Rat obsolet.

Frage:
Warum wurde keine Dauerfristverlängerung beantragt? Die Sondervorauszahlung ist doch Null.

Bei der Gewerbesteuer:

Nix. Da kommt ein Bescheid, der ein Fälligkeitsdatum trägt. Kommt der Bescheid zu nahe am 15. Februar, wird der Jahresvorauszahlungsbetrag auf die übrigen drei Termine verteilt.

Frage:
Woher wird eine Vorauszahlung erwartet? Ist das realistisch oder wurden "unglückliche" Angaben im Anmeldebogen gemacht?

Verlängern sich dann die Abgabe-Fristen?

Nein. Aber es bleibt dennoch folgenlos, denn ohne Steuernummer kann man keine UStVA einreichen.

Außerdem müsste mir doch das Finanzamt die Bankverbindung oder ein Formular für die SEPA-Lastschrift für die Gewerbesteuervorauszahlung mitteilen

Jein. Auf den offiziellen Papieren steht die Bankverbindung, ebenso wie im Internet. Wenn diie Steuernummer mitgeteilt wird, passiert dies auf solch einem offiziellen Papier.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

SSM2019 
Beitragsersteller
 24.01.2019, 13:35

Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort! Ich gehe davon aus, dass eine Dauerfristverlängerung innerhalb des Fragebogens für die steuerliche Erfassung beantragt werden kann. Da ich noch keine derartigen Formulare erhalten habe, wurde auch (noch) keine Dauerfristverlängerung beantragt.

EnnoWarMal  24.01.2019, 15:53
@SSM2019

Das Finanzamt ist keine Mama. Die Formulare gibt es auch nicht "zu erhalten", sondern sie stehen in elektronischer Form zur Verfügung.

EnnoWarMal  24.01.2019, 18:35
@Andri123
zum Ausdrucken.

Das ist schön. Nur taugt das nicht, da DFV-Anträge elektronisch eingereicht werden müssen.

Ich habe bestimmt schon 10 Jahre lang so ein Formular nicht mehr ausgedruckt. Wozu auch?

Andri123  24.01.2019, 19:16
@EnnoWarMal

Ohne Steuernummer und elsterregistrierung muss doch der DFV-Antrag bestimmt nicht zwingend online laufen?

Ich selbst laufe immer noch als Härtefall und gebe in Papierform ab. Natürlich würde ich sehr gerne darauf verzichten, handschriftlich die Zahlen und Daten in die Formulare reinzukrickeln/ einzutragen und das Ganze mehrmals zu wiederholen, aber ich komme mit Elster nicht zurecht.

EnnoWarMal  24.01.2019, 19:38
@Andri123

Ich habe auch verschiedenen Beiträgen von dir herausgelesen, dass du wahrscheinlich deutlich älter bist als ich.

Trotzdem möchte ich gern verstehen, warum es schwerer ist, eine Zahl am Rechner in ein Feld einzutragen als auf dem Papier - zumal du doch hier auch den Rechner benutzt.

Ich könnte dir zur Hilfe vielleicht mal einen meiner Enkel vorbeischicken, wenn du magst.

Andri123  24.01.2019, 20:23
@EnnoWarMal

Danke, wann kommen die dann?

(Enno, herzlichen Glückwunsch noch zu Deiner baldigen Adoptivtochter übrigens)

EnnoWarMal  25.01.2019, 07:02
@Andri123
wann kommen die dann?

Die sind beide im Jahr 2018 geboren. Ich gehe also davon aus, dass sie Mitte des nächsten Jahres kommen könnten.

Andri123  25.01.2019, 19:14
@EnnoWarMal

So, heute die Papiere beim FA eingeworfen, und nun bin ich mal gespannt.

Das Formular EÜR wird ja erst Mitte/Ende Februar eingestellt, obwohl es im Oktober 2018 veröffentlicht wurde. Ich wollte aber nun die Steuererklärung erledigt haben.

Jedenfalls, falls die mir die Papierform verweigern, werde ich mich rächen über eine Abgabe zum spätmöglichsten Termin. Das wird das FA bestimmt sehr hart treffen bei ca. 450,-€ Nachzahlung meinerseits. Nä?

EnnoWarMal  26.01.2019, 10:37
@Andri123

Du willst, dass die Kinder des Sachbearbeiters unterm Weihnachtsbaum weinen, oder?

Da kannst Du lange warten!

Wenn man sich gerade selbständig gemacht hat, muss man noch keine Steuervorauszahlungen leisten oder Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben, denn man weiß ja nicht, ob und wie hoch der Gewinn bzw. der Umsatz im ganzen Jahr sein wird.

Sieh zu, dass Dein Unternehmen in Schwung kommt und ziehe Anfang nächsten Jahres Bilanz. Wenn Du dann Deine Steuererklärung abgibst, wird sich das Finanzamt schon melden und Dir mitteilen, was noch alles zu tun ist.

Alternativ und besser ist es, wenn Du einen Kurs für Unternehmensgründer machst und anstatt deine Zeit mit Steuererklärungen zu verplempern, diese im nächsten Jahr einem Steuerberater überlässt. Die eingesparte Zeit solltest Du in das eigene Geschäft investieren.  


SSM2019 
Beitragsersteller
 24.01.2019, 13:38

Danke für deine Antwort! Soweit ich weiß, muss aber der Gewinn geschätzt werden, worauf basierend die Vorauszahlungen geleistet werden müssen. Und bzgl. der UStVA müssen - sofern ich richtig informiert bin - auch Nullmeldungen erfolgen. Daher die Frage, auch wenn aktuell nur ein geringer Umsatz vorhanden ist.

Andri123  24.01.2019, 18:03
@SSM2019

Vorauszahlungen auf Einkommensteuer (Oder gar Gewerbesteuer) müssen doch erst geleistet werden, wenn das vom FA so festgesetzt wird. Da Du noch nicht mal den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung erhalten hast, der übrigens ja durchaus auf dem Postweg verschickt wird, kann das noch nicht der Fall sein.

Du kannst Dir aber den genannten Fragebogen auch selbst ausdrucken und abschicken, das beschleunigt die Sache.

Gewerbesteuer fällt übrigens erst ab einem jährlichen Gewinn von über 24.500,-€ an.

wurzlsepp6682  24.01.2019, 19:09

muss man noch keine Steuervorauszahlungen leisten oder Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben

Autsch!

§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG lesen!

Andri123  24.01.2019, 19:33
@wurzlsepp6682

Beziehst Du Dich jetzt auf meinen Kommentar, und wenn ja, warum?

Zur Umsatsteuer hatte ich doch gar nichts geschrieben.

Könntest Du nicht übrigens lieber dem Fragesteller Tips geben anstatt hier andere Beantwortende zu kritisieren? Nur mal so als Vorschlag.

EnnoWarMal  24.01.2019, 19:39
@Andri123

Der Hinweis auf § 18 Abs. 2 Satz 4 UStG ist ohnehin verfehlt. Wenn man diesen Joker ziehen will, sollte man schon wissen, wann er sticht.