Eröffnung ETF Depot als Frau eines US-Staatsbürgers?

3 Antworten

Muss man denn bei Depoteröffnung überhaupt Ehepartner angeben? Vermutlich doch nicht. Es geht doch beim FATCA nur um eine Steuerpflicht in den USA des Depotinhabers.

Ich würde allerdings den Ehemann auch lieber nicht als Bevollmächtigten angeben, also jeglichen Bezug zur USA vermeiden.


gandalf94305  18.12.2023, 20:29

Die Zusammenveranlagung mit dem Ehemann, der in USA steuerpflichtig ist, genügt hier schon.

Andri123  18.12.2023, 21:06
@gandalf94305

Also meine Banken haben mich noch nie gefragt, ob ich vielleicht zwischenzeitlich mal geheiratet hätte. Geschweige denn nach meiner Steuererklärung.

Allerdings wäre es natürlich nicht zulässig, Gelder des Ehemannes einfach auf den Namen der Frau anzulegen. Es sei denn, er hätte es ihr geschenkt, dann wäre wohl allerdings die Schenkung zu deklarieren.

gandalf94305  18.12.2023, 21:08
@Andri123

Es sind regelmäßig Selbstauskünfte bereitzustellen. Für das Geschäftsverhältnis relevante Veränderungen sind vom Kunden ohne Aufforderung anzuzeigen.

Auch in Deiner Steuererklärung wird doch angegeben, ob Du eine Einzel- oder Zusammenveranlagung durchführst.

Andri123  18.12.2023, 21:14
@gandalf94305

Meine Banken bekommen aber nicht meine Steuererklärung. Und "regelmässige Selbstauskünfte" musste ich noch nie abgeben.

Ich verstehe ehrlich gesagt weder Deine Frage noch das von dir konstruierte Problem nicht.

Warum sollte es denn nicht rechtens sein, wenn Du ein Depot eröffnest????


gandalf94305  17.12.2023, 18:00

FATCA/CRS lassen grüßen. Manche Banken wollen keine Kunden mit US-Bezug annehmen.

Alarm67  17.12.2023, 20:29
@gandalf94305

Das war ja gar nicht die Frage der Fragestellerin!!!

"Kann meine Investition steuerlich zu Problemen führen? Falls ja, wäre eine Ehevertrag mit Gütertrennung eine Lösung?"

gandalf94305  18.12.2023, 20:28
@Alarm67

Doch, das war die Frage, denn die potentiellen steuerlichen Probleme und die Motivation für Gütertrennung sind in FATCA/CRS und der Tatsache, dass viele Banken in der EU keine Personen mit US-Bezug akzeptieren, begründet.

Die Fragestellerin kann nämlich aufgrund ihres derzeit über die Zusammenveranlagung bestehenden US-Bezug bei manchen Banken in Deutschland überhaupt kein Depot eröffnen, ohne gegen Offenlegungspflichten zu verstossen. Und bei den Banken, die sie akzeptieren werden, werden Meldepflichten ausgelöst.

Wenn Du mit Deinem Ehemann gemeinsam eine Veranlagung zur Einkommensteuer durchführst, dann bist Du selbst nach dem gleichen Prinzip auch FATCA-relevant, denn dann gilt die gemeinsame Veranlagung ja auch für Deinen Ehemann nach US-Recht. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert dann zwar eine Doppelbesteuerung, aber Ihr fallt so unter US-Recht und deutsches Recht.

Dein Ehemann mag in USA derzeit keine Steuern zahlen müssen, würde jedoch Vermögen in Deutschland (über das Einkommen) ansammeln und im Fall eines Rückumzugs in die USA Vermögen dort einbringen.

Daraus ergibt sich zunächst eine Meldepflicht bzw. manche Banken werden Dich als Kundin nicht akzeptieren, da sie die Prozesse dafür nicht implementiert haben/implementieren wollen. Für die tatsächliche Meldung allerdings sind auch noch gewisse Wertgrenzen zu beachten, unterhalb derer keine Meldung stattfindet.

Die Gütertrennung wäre der einfachste Fall zur klaren Abgrenzung der Vermögen Deines Ehemannes und Dir. Ihr solltet dann aber auch keine gemeinsamen Konten unterhalten, da ansonsten Schenkungen zu vermuten sind. Für das Bestreiten des täglichen Lebensbedarfs kann dies aus den Konten beider bestritten werden oder es gibt zum Ausgleich unterschiedlicher Einkommen eine regelmäßige Zahlung in angemessener Höhe zum Zweck der Lebenshaltung von Deinem Ehemann an Dich.


SnugAsABug 
Beitragsersteller
 18.12.2023, 20:34

Danke das hat geholfen. Wir hatten tatsächlich Schenkungen überlegt, aber ich glaube das wäre wirklich eine Grauzone.