Erbrecht Eine Schwester soll Haus bekommen 2 Schwestern je 6000 Euro
Hallo, bitte mal um Auskunft. Meine kleine Schwester ( 44) wohnt seit 9 Monaten jetzt im Elternhaus.In der oberen Wohnung meine Mutter und in der unteren meine Schwester. Jetzt will meine Mutter das Haus an Ihr überschreiben. Ich und meine andere Schwester sollen je 6000 Euro bekommen. Also Schwester A kekommt Haus , Schwester B 6000 Euro und Schwetser C 6000 Euro. Das Haus ist etwa 130000 Euro Wert. Da bin ich doch weniger als Enterbt worden. Kann meine Mutter das Haus an Ihr überschreiben? Steht mir nicht 1/3 zu. BITTE mal um Rat
5 Antworten
Wie man es nimmt!
Vermutlich erwartet deine Mutter von deiner Schwester, dass sie ihr hilft und vielleicht auch, dass sie sie pflegt oder zumindest auch die Pflege organisiert. Es ist also nachvollziehbar, dass sie ihr mehr gibt als den anderen Schwestern.
1/3 wäre - so es keinen Vater mehr gibt - der gesetzliche Erbteil. Wenn also deine Mutter ablebt und kein Testament hinterlässt, würde so aufgeteilt. Nur was will jede von euch mit 1/3 Haus? Speziell dann, wenn eine der drei darin wohnen möchte, ist Ärger vorprogrammiert. Der Pflichtteil - wenn die Mutter stirbt, also erst dann - ist die Hälfte des Erbteils, also 1/6.
Zu Lebzeiten kann deine Mutter nach gutdünken und nach Gutsherrenart über ihr Vermögen verfügen und ich kann mir vorstellen, dass sie das - auch wenn es dir ungerecht erscheint - gar nicht so schlecht gemacht hat. Jedenfalls dann, wenn sie alt wird.
Sollte sie in den kommenden zehn Jahren sterben - oder wegen der 6.000 € etwas weniger - wäre eure rechtliche Situation so, dass Ihr gegen die mit dem Haus beschenkte Schwester einen Anspruch von gut 20.000 € abzüglich der 6.000 € hättet, der sich jedes Jahr um 10 % (also gut 2.000 € )mindert. Nach sieben Jahren ist das Thema durch. Wenn deine kleine Schwester die Mutter pflegt, dürfte es noch mal ganz anders laufen. Seit 1.1.2010 hat man auch erbrechtlich etwas davon.
Was zunmächst wie ein Benachteiligung anmutet, kann auch einen für alle Beteiligten einsichtigen Grund haben. Die Mutter trifft vorausschauend Vorsorge fürs Alter, in dem sie mit der jüngsten Tochter vereinbahrt, sie in gesunden und kranken Tagen lebenslang zu pflegen, freie Wohnung zu gewähren und sie zu versorgen. Wie von MadRampage bereits angeregt: Alle an einen Tisch und in Ruhe die Argumente austauschen. Wer eine ältere demenzkranke Mutter 10 Jahre lang zuhause fürsorglich gepflegt hat, ohne jemals auf den Gedanken zu kommen, sie anderweitig unterzubringen, weiß ob der Leistung. Was sind dagegen 9.000 oder 37 000 Euro?
Hallo noch mal es sind ja gute antworten dabei. Da ich ja Arzthelferin bin weiß ich auch was später mal ist, ich darf mich um alles kümmern. 2008 starb mein Vater, ich und mein Mann sind nachts ins Krankenhaus gefahren, wir sind am 2 Weihnachtsfeiertag ins Krankenhaus gefahren, meine Schwester saß am Fernseher.Wir wohnten früher nebeneinander also selber weg.Mir geht es ja nicht ums Geld.Mein Vorschlag wäre einfach alles so laßen wie es ist, keine Überschreibung keine Auszahlung. Wenn meine Mutter mal stirbt ,aufteilen zu 1/3.Wenn sie mal Pflege braucht haben wir Geld.
Liebe Bayern007,
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Freundliche Grüße
Jürgen vom finanzfrage.net Supportteam
Da deine Mutter die Besitzerin ist kann Sie machen was Sie möchte. Hast du sie mal persönlich unter 4 Augen darrauf angesprochen`?
Zunächst kann deine Mutter machen, was sie möchte. Nur im Erbfall kannst du natürlich die ganze Konstruktion zum Einsturz bringen, denn der Pflichtteil steht dir zu. Und auf diese Tour kann sie dich natürlich nicht um deinen Pflichtteil bringen.
Wenn Diskutieren nichts bringt, keep cool und sorge für den Rechtsstreit vor, der könnte etwas kosten.