Erbfall Erblasser in Deutschland Erbe in Brasilien welche Steuern und wo?
Es wird Immobilienvermögen in Brasilien vermacht. Erblasser ist Deutscher mit Wohnsitz Deutschland. Vermächtnisnehmerin in Brasilianerin und hat Wohnsitz nur in Brasilien.
Muß in Brasilien versteuert werden, aber was ist in Deutschland mit der Schenkungssteuer.
1 Antwort
Die Meldeadresse interessiert das Finanzamt nur beiläufig für die Adressierung des Bescheides. Für die Höhe der Steuer sind, wenn das überhaupt einen Einfluss hat, nur die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend.
Der zweite Wohnsitz in Brasilien bedeutet nur, dass man für zwei Länder prüfen muss. Das DBA mit Brasilien ist gekündigt. Nach meiner Kenntnis haben die Bei Erbschaft und Schenkung eine "Flat-Rate" von 4 %.
Die Brasilianische Steuer wird hier nicht gem. § 21 ErbStG angerechnet, weil die Vorschrift nur für ausländisches Vermögen gilt.
In Deutschland ist es so, dass die Vergünstigung gem. § 13 a ErbStG nicht greift, weil der Anteil unter 25 % ist.
Als Neffe (Kind eines Bruders/Schwester) gilt Steuerklasse 2. Freibetrag 20.000,- Euro und bei einem Betrag bis 600.000,- 25 %.
Also 95.000,- Euro.
Allerdings sollte man die Bewertung der Anteile genau überprüfen.
Ausserdem könnte ich mir Gestaltungsmöglichkeiten vorstellen. Unbedingt einen Steuerberater aufsuchen.
Nein, es kommt nur darauf an, ob Wohnsitz vorhanden, ja, oder nein.
Vielen Dank für die schnelle und qualifizierte Antwort. Allerdings ist der Erstwohnsitz des Erben in Brasilien und nicht der Zweitwohnsitz, sofern dies einen Unterschied macht.