Antwort
BLÖDSINN !!!!!
Entgegen vieler Vermutungen kann auch die Nutzung des Firmenwagens für den Weg zur Arbeit mit der Entfernungspauschale abgerechnet werden. Für die Nutzung des eigenen oder des zur Nutzung überlassenen PKW kann sogar ein höherer Betrag als 4500 Euro berücksichtigt werden. Hier muss der Arbeitnehmer durch Tankquittungen und Werkstattrechnungen nachweisen, welche Fahrleistung er tatsächlich erbracht hat. Die Führung eines Fahrtenbuches ist hier zwar nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen, da Sie dieses ggf. auch bei der Versteuerung Ihres Firmenwagens brauchen.