Eltern, Pflege und Haus ist die folgende Regelung fair?

3 Antworten

Ganz so einfach ist es nicht und wahrscheinlich ist das Kind, dass das Haus bekommt, schlechter gestellt.

Die Elten müssten mit ihrem Einkommen (und Vermögen) das Heim bezahlen. Sie dürfen sich nicht vorsätzlich verarmen d.h. ihr Vermögen (Haus) verschenken. Innerhalb von 10 Jahren wird es, ggfs. anteilig, zurück gefordert und zwar von dem, der es geschenkt bekommen hat. Die beiden anderen Kinder haben Geld von Kind 1 bekommen und nicht von dem Eltern, merkt man was.

Ja klar, aber solche Schenkungen können ja 10 Jahre rückabgewickelt werden. Das sollte man bedenken.

Zur Fairness bzgl. Altenpflege: Nicht jeder kann das, alte Menschen pflegen.
Wer so etwas mal bei einer Demenz-Kranken Person mitgemacht hat, denkt da anders drüber. Speziell bei Demenz-Kranken Männern und Töchtern geht das meistens nicht und ist auch gefährlich. Man sollte das auch nicht so negativ sehen, es gibt auch gute Pflegeheime.

Manuele

"... dafür kümmert sie sich um die Beiden"

Für die Bewertung dieser Regelung fehlen alle Angaben. Zur Ermittlung eines Wertersatzes von immerhin 150 000 Euro sind Angaben über Alter der Eltern, ihr Gesundheitszustand, Pflegewahrscheinlichkeit, Mietwert des Wohnrechts, Wert des Leistungen bis zum Umzug ins Pflegeheim erforderlich.


Manuele 
Beitragsersteller
 08.04.2020, 17:54

Die beiden sind um die 70 Jahre. Genaueres weiß ich nicht. Als ich davon gehört habe fand ich es komisch und habe demjenigen das eben auch erzählt, wollte mich da jetzt einfach nochmal schlau machen. Finde es einfach viel 250000 € für vlt nichts. Die beiden haben auch eine hohe Rente da muss ja dann nicht so viel zugezahlt werden. Aber wahrscheinlich muss man dafür wirklich alles genau betrachten.