Meine Mutter ist im Altenheim Ich habe die Vorsorgevollmacht Sie will jetzt das ihr Enkel Die Vorsorgevollmacht überschrieben werden soll weil sie das Heim?
wechseln will wenn ich die Vorsorge überschreibe und sie das Heim wechselt muss ich dann die Kosten für das andere Heim begleichen weil es Mehr kostet oder der Enkel der dann die Vorsorge hat
2 Antworten
Das sind zwei verschiedene Dinge.
Eine Vollmacht kann nicht durch den Vollmachtnehmer übertragen werden (normalerweise). Wenn Deine Mutter mit Dir unzufrieden ist (weil Du z. B. den Wechsel in ein teureres Heim nicht unterstützt), dann kann sie die Vollmacht widerrufen und eine neue Vollmacht für den Enkel erteilen, falls sie noch geschäftsfähig ist.
Der Vollmachtnehmer unterschreibt Heimverträge im Namen der Mutter/Oma, Vertragspartner ist die Mutter/Oma und nicht der Vollmachtnehmer.Hier muß man aber aufpassen, manche Heime legen auch Schriftstücke vor, wonach die Vollmachtnehmer persönlich haften sollen, das darf man nicht unterschreiben
So, das andere ist die Unterhaltspflicht als Tochter, der sog. Elternunterhalt. Wenn durch die höheren Heimkosten die Rente der Mutter nicht mehr reicht und Dein Einkommen über dem Selbstbehalt liegt, wirst Du unterhaltspflichtig.
Hallo !
Um deine Frage beantworten zu können brauche ich noch Infos. Ist deine Mutti auch von Sozialleistung abhängig ? Dann kommt es darauf an warum deine Mutti in ein anderes Heim möchte.
Wenn die Mutti jedoch Ihren Heimplatz größtenteils selbst bezahlen kann kann sie auch in ein anderes ziehen.
Die Vorsorgevollmacht hat damit wenig zu tun.