Elster Program, was gebe ich in der Rechtsform d. Betriebes an?

3 Antworten

Die Frage zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung wird ja auch nicht in der Steuererklärung erfasst, sondern im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Rechtsform des Betriebes wird vermutlich Einzelunternehmer sein oder ähnliches.

Nutzungseinlagen musste ich neulich auch eintragen für die angegebenen Kilometer meiner dienstlichen Fahrten.

Ansonsten gibt es auch ein elster-Forum.

Die Hotline ist natürlich nur für technische Probleme zuständig, ansonsten wäre das ja Steuerberatung.


Elsam 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 19:57

Danke Andri123, ich bin esoterischer Lebensberater also berate am Telefon. Arbeite also von Zuhause aus da fallen keine Fahrten an. Was sind den Einlagen bitte?

Andri123  17.02.2020, 20:09
@Elsam

Keine Ahnung. Das Programm sollte Dich aber eigentlich auf die entsprechende unstimmige Eingabe führen.

Elsam 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 20:25
@Andri123

ja es zeigt immer auf die Rechtsform an und Entnahmen und Einlagen als fehler

Sonstige selbständige tätige Person oder Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende (r)?

Das solltest Du schon wissen! Welche Anlage fügst Du denn der Einkommensteuererklärung bei, die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, oder die Anlage S für Einkünfte aus Selbständiger Arbeit?

https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/allgemein/allgemein-und-projekt/291753-hilfe-bei-der-ausf%C3%BCllung-von-anlage-e%C3%BCr


Elsam 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 19:59

Hallo Steinemann, ich habe sofort die EÜR (einahmen/ausgaben Überschuss rechnung und gar nicht die Einkommensteuererklaerung. Ich habe kein Betrieb, ich mache spirituelle Lebensberatung. also werde ich wohl Anlage S machen müssen.

Elsam 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 20:00
@Elsam

gemacht wollte ich sagen, habe sofort mit der EÜR angefangen so sagte mir meine Sachbearbeiterin b Finanzamt. Das heist ich muss vorher noch die Einkommensteuererklaerung machen und schauen wo die Anlagen sind. Oder?

Steinemann  17.02.2020, 20:42
@Elsam

Nein, die Reihenfolge passt schon. Du musst ja den Gewinn, den Du in der EÜR ermittelst, dann in die Anlage S übertragen.

Klar, dass er Dir nicht helfen darf - er ist ja kein Steuerberater.

Den hast Du Dir leider gespart - und jetzt siehst Du, wohin das führt.

Bei der Frage nach der Rechtsform wird ja auch nicht gefragt, wie Du Dich umsatzsteuerlich gestellt hast.


Elsam 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 19:07

Bei der Frage nach der Rechtsform wird ja auch nicht gefragt, wie Du Dich umsatzsteuerlich gestellt hast. Verstehe deine Antwort nicht, und wenn ich mir einen Steuerberater haette leisten koennen haette ich es gemacht.

correct  17.02.2020, 19:28
@Elsam

Wer ein Gewerbe anfängt, muss sich einen Steuerberater leisten - die kosten nicht viel, sparen aber viel.

Es gibt keine Kleinunternehmer.

Elsam 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 19:31
@correct

Natuerlich gibt es die Kleinunternehmer Regelung ... naja danke muss mir von dir aber auch Null Vorhaltungen machen lassen. Alles gute

correct  17.02.2020, 19:34
@Elsam

Was steht oben?

Die Umsatzsteuer hat mit der Rechtsform nichts zu tun.

Du hast ein - siehe Elster - Einzelunternehmen.

Wer liest und versteht kommt ohne ... Bemerkungen aus.

Elsam 
Beitragsersteller
 17.02.2020, 19:06

Hi Correct, wie meinst du das