Elster Program, was gebe ich in der Rechtsform d. Betriebes an?
Hallo ich habe Gewerbe angemeldet als esoterische Lebensberatung, also falle ich unter die Kleinunternehmer Regelung 17.500 eur, habe eh letztes Jahr nur 7,200 eur verdient.Wo ich nicht klarkomme, da ich ganz alleine zum ersten mal die EÜR mache ist bei der Frage wo man anklicken muss welche Rechtsform des Betriebes? Sonstige selbständige tätige Person oder Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende (r)? Man kann hier leider nicht Kleinunternehmer anklicken im Menü... habe beide Rechtsformen ausprobiert und es erscheint Fehler... ganz zum Schluss erscheint auch Fehler bei : Entnahmen und Einlagen im sinne des paragr. 4 Absatz4a EStG. Entnahmen einschliesslich Sach,-Leistungs u Nutzungsmassnahmen sind zwingend einzutragen...??? Ich verstehe das letzte auch nicht. Waere schoen wenn mir da jemand weiterhelfen koennte. Weil bei der Elster Hotline sagte mir der Mitarbeiter er duerfte mir nicht mehr helfen. Danke
3 Antworten
Die Frage zur Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung wird ja auch nicht in der Steuererklärung erfasst, sondern im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Rechtsform des Betriebes wird vermutlich Einzelunternehmer sein oder ähnliches.
Nutzungseinlagen musste ich neulich auch eintragen für die angegebenen Kilometer meiner dienstlichen Fahrten.
Ansonsten gibt es auch ein elster-Forum.
Die Hotline ist natürlich nur für technische Probleme zuständig, ansonsten wäre das ja Steuerberatung.
Sonstige selbständige tätige Person oder Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende (r)?
Das solltest Du schon wissen! Welche Anlage fügst Du denn der Einkommensteuererklärung bei, die Anlage G für Einkünfte aus Gewerbebetrieb, oder die Anlage S für Einkünfte aus Selbständiger Arbeit?
Hallo Steinemann, ich habe sofort die EÜR (einahmen/ausgaben Überschuss rechnung und gar nicht die Einkommensteuererklaerung. Ich habe kein Betrieb, ich mache spirituelle Lebensberatung. also werde ich wohl Anlage S machen müssen.
Nein, die Reihenfolge passt schon. Du musst ja den Gewinn, den Du in der EÜR ermittelst, dann in die Anlage S übertragen.
Klar, dass er Dir nicht helfen darf - er ist ja kein Steuerberater.
Den hast Du Dir leider gespart - und jetzt siehst Du, wohin das führt.
Bei der Frage nach der Rechtsform wird ja auch nicht gefragt, wie Du Dich umsatzsteuerlich gestellt hast.
Bei der Frage nach der Rechtsform wird ja auch nicht gefragt, wie Du Dich umsatzsteuerlich gestellt hast. Verstehe deine Antwort nicht, und wenn ich mir einen Steuerberater haette leisten koennen haette ich es gemacht.
Danke Andri123, ich bin esoterischer Lebensberater also berate am Telefon. Arbeite also von Zuhause aus da fallen keine Fahrten an. Was sind den Einlagen bitte?