EÜR abweichendes Wirtschaftsjahr bei Betriebsaufgabe?
Hallo,
In der EÜR kann die Angabe gemacht werden, dass das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht mit einer zusätzlichen Angabe mit Beginn und Ende. Ist dies bei einer Betriebsaufgabe der Fall oder hat das damit nichts zu tun? Also z.B wenn ein Gewerbe zum 31.05.20 abgemeldet wurde. Wäre dies dann ein abweichendes Wirtschaftsjahr, bei dem man dann Beginn 01.01.20 und Ende 31.05.20 eintragen müsste? Aus Internetquellen wurde ich bisher noch nicht schlau daraus, da lese ich meist nur was mit Landwirten und Co. Ich vermute aber, dass es sich um KEIN abweichendes Wirtschaftsjahr handelt.
2 Antworten
Wenn man das Geschäft im Laufe des Jahres beendet (oder eröffnet) ist es kein abweichendes Wirtschaftsjahr, sondern ein Rumpfwirtschaftsjahr.
Wäre dies dann ein abweichendes Wirtschaftsjahr, bei dem man dann Beginn 01.01.20 und Ende 31.05.20 eintragen müsste?
Mit den Felder 131 und 132 hast Du doch alle Möglichkeiten.
War der Beginn 01. 01., trägst Du das Ende in Feld 132 ein.
War das Ende der 31. 12. trägst Du den Beginn in Feld 131 ein.
War weder der Beginn der 01. 01., noch das Ende der 31. 12., dann war es eben (Beispiel), ein Betrieb der am 15. 02. gegründet und am 10. 11. beendet wurde, dann steht eben in Feld 131 der 15. 02. und in Feld 132 der 10.11.
Wo ist das Problem?
Kleine Ergänzung, ein abweichendes Wirtschaftsjahr ist nur bei Kaufleuten möglich (eingetragen im Handelsregister), die damit auch bilanzieren und es läuft dann eben z. B. vom 01. 04. des einen, bis zum 31. 03. des anderen Jahres.
Ich bin irgendwie davon ausgegangen, dass man in der EÜR auch das Kästchen "abweichend vom Kalenderjahr xy" ankreuzen muss, wenn man dahinter die Felder Beginn und Ende nutzen möchte.