Wann Umsatzsteuer von einbehaltenem (vorgemerkten) Paypal Guthaben abführen?
Guten Tag,
ich habe eine Frage. PayPal ist ja dafür bekannt bei neuen Verkäufern das Paypal Guthaben einzufrieren und als vorgemerktes Guthaben zu verwahren und erst freizugeben, wenn die Ware geliefert wird bzw. spätestens nach 21 Tagen freizugeben. Jetzt betreibe ich seit kurzem einen Onlineshop und habe einige Verkäufe erzielt, von denen das meiste unzugänglich bei PayPal eingefroren wurde. Ich kann also nicht auf das Guthaben zugreifen. Da ich nun meine Umsatzsteuervoranmeldung erledigen muss, stellt sich mir die Frage ob ich die Umsatzsteuer des Guthabens, auf das ich keinen Zugriff habe bereits jetzt abführen muss, obwohl ich nicht einmal Zugriff auf dieses Geld habe.
Vielen Dank
1 Antwort
Der Zeitpunkt, zu dem Sie einen Umsatz in eine Voranmeldung aufnehmen müssen, hängt zunächst mal davon ab, ob Sie Ihre Umsätze nach vereinbarten oder nach vereinnahmten Entgelten versteuern. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung konnten Sie den Antrag stellen, nach vereinnahmten Entgelten zu versteuern - wurde dieser Antrag gestellt und haben Sie die Genehmigung erhalten? (Der Antrag kann auch später noch gestellt werden)
Wenn nein, müssen Sie nach vereinbarten Entgelten versteuern - dann entsteht die USt in dem Voranmeldungszeitraum, in dem die Lieferung erfolgt ist oder die Leistung erbracht wurde. Dass Unternehmer mit der USt in Vorleistung gehen, ist daher ganz normal.
Wenn ja, stellt sich die Frage, ob Sie das Geld trotz des Einfrierens bereits vereinnahmt haben, was m.W. nicht abschließend geklärt ist (vlt. weiß jemand mehr?). Ich bin der Meinung, dass dies der Fall ist, so dass der Umsatz in dem Voranmeldungszeitraum zu versteuern ist, in dem er dem PP-Konto gutgeschrieben wurde. PP sieht das in seinem Manual für Unternehmer genauso (S. 14 unter "d)").