Einmaliges Projekt - Rechnung?

2 Antworten

Da die Tätigkeit nur ein Mal und nicht nachhaltig ausgeübt wird, liegt kein Gewerbe vor, eine Gewerbeanmeldung ist nicht erforderlich. Sie können einfach den Überschuss, der Ihnen verbleibt, ermitteln (Einnahmen minus Ihnen entstandene Kosten) und in die Anlage SO unter "Leistungen" eintragen - noch eine kleine Erläuterung dazu schreiben und das dürfte problemlos durchgehen.

Die Auskunft, dass Sie keine Rechnung schreiben könnten, ist falsch, das können Sie ohne Weiteres. Keine Umsatzsteuer ausweisen - sonst schulden Sie diese.


Steinbeck 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 15:16

Okay, danke schön! Und worauf kann ich dann jetzt weiter suchen für die erstellung einer guten Rechnung? Weil es dann eigentlich um einer einmaligen Rechnung als Privatperson geht, oder? Und nicht eine Rechnung mit Vermeldung von Steuer ID.

Wer bezahlt dich denn (dein Arbeitgeber?) und was ist das für ein Projekt bzw für eine Tätigkeit?


Steinbeck 
Beitragsersteller
 23.04.2021, 13:31

Der Auftraggeber bezahlt, für ein einmaliges Projekt. Es steht total separat von meiner Anstellung. Sind Marketingtätigkeiten.

Frommwood  23.04.2021, 13:52
@Steinbeck

Aus meiner Sicht liegt da eine gewerbliche Tätigkeit vor. Ich würde also ein Gewerbe anmelden, eine Rechnung schreiben und das Gewerbe wieder abmelden.

Ohne Rechnung wird der Auftraggeber nicht abrechnen, weil er die Kosten dann ja selbst nicht steuerlich geltend machen kann.