Einmalige beschaftigung als Kellnerin/Servicekraft auf Rechnungsbasis?
Hello,
Ich habe wahrend des monats einmal als Servicekraft gearbeitet (14 euro/Stunde, 8 Stunden) und die Arbeitgeber hat mir gesagt dass die auszahlung geht wenn ich eine Rechnung schreiben kann.
Soweit ich weiß, muss man sich dafür im Gewerbe anmelden und eine eigene Steuernummer für die obengenannte Tatigkeit zu beantragen. Ist es legal oder strafbar als Scheinselbststandigkeit? Ausserdem bin ich Studentin, beziehe kein BaFög, bin als Freelancer als Komparse & Modedesignerin tatig und arbeite für ein Unternehmen als Promoter (Befristete kurzfristige Beschaftigungsverhaltnis für Studentische Aushilfskrafte). Falls es so schwierig ist und die arbeit schon gemacht ist, was sind die Möglichkeiten um das Lohn zu erhalten?
Vielen Dank für eure Hilfe & Infos,
Ilona
2 Antworten
Wo liegt Dein Problem?
Du bist doch schon selbständig als Komparse undDesigner tätig.
Da schreibst Dun doch auch Rechnungen, oder Quittungen.
Also schreibst Du nun eine Rechnung für 8 Stunden Kellnerinnentätigkeit und fertig.
Wegen einmal gewerblicher Tätigkeit neben der freiberuflichen, brauchst Du kein Gewerbe anmelden.
Da weisst du aber etwas falsches.
Einmal als Servicekraft zu arbeiten ist kein Gewerbe - Anmeldung erübrigt sich also.
Um eine einzige Rechnung zu schreiben braucht man auch keine Steuernummer.
Dem Arbeitgeber würde ich was erzählen.
Entweder er zahlt ohne zu murrren oder Du zeigst ihn beim Zoll wegen der Beschäftigung von Schwarzarbeitern an.