Einmalige beschaftigung als Kellnerin/Servicekraft auf Rechnungsbasis?

2 Antworten

Wo liegt Dein Problem?

Du bist doch schon selbständig als Komparse undDesigner tätig.

Da schreibst Dun doch auch Rechnungen, oder Quittungen.

Also schreibst Du nun eine Rechnung für 8 Stunden Kellnerinnentätigkeit und fertig.

Wegen einmal gewerblicher Tätigkeit neben der freiberuflichen, brauchst Du kein Gewerbe anmelden.

Da weisst du aber etwas falsches.

Einmal als Servicekraft zu arbeiten ist kein Gewerbe - Anmeldung erübrigt sich also.

Um eine einzige Rechnung zu schreiben braucht man auch keine Steuernummer.

Dem Arbeitgeber würde ich was erzählen.

Entweder er zahlt ohne zu murrren oder Du zeigst ihn beim Zoll wegen der Beschäftigung von Schwarzarbeitern an.