Einkommensteuer nachzahlung mit geringem Lohn?


16.01.2024, 18:17

P.S es war die einbehaltene Lohnsteuer , problem hat sich gelöst

3 Antworten

Wenn Du Dir mit den Eintragungen unsicher bist, nutze in Elster.de die vorausgefüllte Steuererklärung - dann ist alles, was die Einkünfte angeht, richtig drin und Du musst nur noch die Werbungskosten selbst eintragen.

Eigentlich nicht. Außer du hattest weitere Einkünfte neben dem Job in Steuerklasse 1.

Dann wärst du aber auch nicht zur Abgabe verpflichtet und könntest es einfach lassen.


Emily6767 
Beitragsersteller
 16.01.2024, 17:03

nein ich habe auch lediglich die 18.000 eingetragen und dann halt die vorsorge aufwendungen

Tiiii  16.01.2024, 17:11
@Emily6767

Hast du bereits geleistete Steuervorauszahlung (durch den AG abgeführt) auch eingegeben? Eine Steuerbescheinigung für 2023 liegt dir ja sicher noch nicht vor. Das Program kann dir natürlich keinen richtigen Wert aussprucken, wenn nicht alles eingegeben wurde.
Ohne nachzurechnen... Einfach so überschlagen könnte es sich bei ca. 500 € um die gesamte Steuerlast für 2023 handeln...

Emily6767 
Beitragsersteller
 16.01.2024, 17:44
@Tiiii

habe keine (auch nicht durch AG)geleistete Steuervorauszahlung.Steuerbescheinigung für 2023 habe ich schon.

Ich bin mir fast sicher, dass Du Elster falsch benutz/falsch "fütterst"!

Du solltest alles, was von externen dem FA gemeldet wird, elektronisch abrufen.

Dann ist bereits fast alles, bis auf die, sofern es die gibt, Werbungskosten, ausgefüllt!!!


Emily6767 
Beitragsersteller
 16.01.2024, 17:47

ich kann nichts elektronisch abrufen , die steuerbescheinigung ist auch einfach n ausdruck.

Alarm67  16.01.2024, 17:50
@Emily6767

"die steuerbescheinigung ist auch einfach n ausdruck"

So ein Quatsch, sorry, Arbeitgeber melden/kommunizieren schon seit Jahren ausschließlich elektronisch!

Müssen die nämlich, eine andere Wahl haben die nicht!

Einen Ausdruck bekommst Du natürlich trotzdem!

"Dazu hat der Arbeitgeber beim Finanzamt eine Lohnsteuer-Anmeldung einzureichen (regelmäßig durch elektronische Übermittlung), in der die Summen der einbehaltenen bzw. abzuführenden Lohnsteuer, Kirchensteuer sowie des Solidaritätszuschlags zu erklären ist."

Alarm67  16.01.2024, 18:06
@Emily6767

"Daten abrufen - Logge Dich bei Elster ein, klicke wieder auf „Formulare & Leistungen“, dann auf „Bescheinigungen verwalten“ und danach auf „Meine Bescheinigungen“. Jetzt musst Du Deinen Elster-Abrufcode eingeben und kannst Deine Daten abrufen.12.07.2023"

Unter Umständen musst Du den Abrufcode noch beantragen!?!?!

https://www.finanztip.de/belegabruf/#:~:text=Daten abrufen - Logge Dich bei,und kannst Deine Daten abrufen.

Emily6767 
Beitragsersteller
 16.01.2024, 18:16
@Alarm67

Hallo habs in der zwischenzeit selbst gefunden, hat funktioniert danke