Schwesternhelferin,TVöD nach Urteil,höhere Eingruppierung?

1 Antwort

Ich habe diese Eintragung dazu gefunden:

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/eingruppierung-entgeltordnung-vka-1722-pflegehelfer_idesk_PI13994_HI10848694.html

......demnach gibt es tatsächlich Ausnahmen: Berlin, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.


Hoppe0702 
Beitragsersteller
 28.01.2020, 00:05

Die Seite habe ich auch gefunden.

Danke trotzdem.