Bauhofleiter im öffentlichen Dienst , bin ich dann Beamter oder gibt es das heute nicht mehr?
2 Antworten
Als Bauhofleiter bedarf es sicherlich keiner Verbeamtung, es genügt eine allgemeine Anstellung im öffentlichen Dienst.
Im öffentlichen Dienst kann man auch als normaler Angestellter beschäftigt sein. Um Beamter zu sein, muss man verbeamtet werden: