Einfuhrumsatzsteuer auch als Vorsteuer absetzen?
Hallo,
ich habe als Gewerbe Einrichtungsgegenstände aus einem nicht EU-Land importiert und 19% Einfuhrumsatzsteuer an dienZoll bezahlt. Die Einrichtungsgegenstände werden an B2C weiterverkauft.
Sind die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer bei der Umsatzsteuervoranmeldung abzusetzen?
Würde mich über eure Antworten freuen.
3 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Ja, weil der ausländische Unternehmer Dir die Ware netto verkauft, wird bei der Einfuhr dann Einfuhrumsatzsteuer . berechnet.
Die kannst Du wie Vorsteuer abziehen. Siehe @Andri123, Zeile. 39 der UStVa
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Jedenfalls gibt es dafür die Zeile 39 in der UStVA.
Das ergibt sich doch bereits aus den Begriffen:
Einfuhrumsatzsteuer
Umsatzsteuervoranmeldung