Einfuhrumsatzsteuer auch als Vorsteuer absetzen?

3 Antworten

Ja, weil der ausländische Unternehmer Dir die Ware netto verkauft, wird bei der Einfuhr dann Einfuhrumsatzsteuer . berechnet.

Die kannst Du wie Vorsteuer abziehen. Siehe @Andri123, Zeile. 39 der UStVa

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Jedenfalls gibt es dafür die Zeile 39 in der UStVA.

Das ergibt sich doch bereits aus den Begriffen:

Einfuhrumsatzsteuer

Umsatzsteuervoranmeldung