Schadensersatzpflicht durch Sturz bei Schlittschuhlaufen?
Eine Freundin von mir verletzte sich beim Schlittschuhlaufen, weil sie in der Nähe eines Mannes stand, der gerade auf die Eisfläche kam, jedoch derart ungeschickt sich verhielt und im Hinstürzen meine Freundin ebenfalls zu Boden riss. Dadurch brach sie sich den rechten Oberarm. Die Haftpflichtversicherung des Mannes will jetzt aber nichts zahlen, da sie ein schuldausschließendes Mitverschulden meiner Freundin einwendet, da sie sich allein dadurch, dass sie selbst auf die Eisfläche ging, bereits in diese Eigengefahr begeben hat. Hat die Haftpflichtversicherung Recht?
1 Antwort
Also nur das stehen auf einer Eisfläche sollte als Erklärung für eine Eigengefährdung nicht ausreichen. Ausserdem braucht sie sich letztendlich nciht mit der Haftpflicht auseinandersetzen, denn sie kann, wenn man sich nciht einigt den Mann verklagen. mal sehen was die Richter dazu sgen.
Auch ein Fahrlässiges, also nciht schuldhaftes verhalten, führt schon zur Schadenersatzpflicht. Hier wird das unwillkürliche greifen eines hinfallenden, oder weil es sie beim ausrutschen anstieß, nicht zu einer Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung reichen, aber schadenersatzpflichtig ist er trotzdem.