Ist das strafbar?

4 Antworten

Vermeide jetzt jeglichen Kontakt und Reaktionen in Bezug auf diesen Vorfall , blockiere alle Nummern.

Eine Bewerbung bei der Polizei benötigt selbstverständlich keine Einträge im Strafregister, welches auch eingesehen wird.

Eine weitergegebene Nummer gehört nicht dazu .

Und noch viele weitere Aspekte , dazu gehört ein guter Schulabschluss so hoch wie möglich , am besten Abitur , um die höhere Laufbahn einzuschlagen

Ziemlich neu auch der Studiengang FOS Polizei , Google mal

Ich finde es gut , dass Du aktiv an Deiner beruflichen Laufbahn arbeitest.

Deeskalation gehört bei der Polizei zum Tagesgeschäft, also meide jeglichen Kontakt siehe oben.

Telefon- und Handynummern darf man weiter geben, ist nicht strafbar.

Wenn Du Zeugen hast, dann melde diese Mitschülerin doch einfach der Schule und ihren Eltern!

jz will die die mich fertig macht mich anzeigen weil ich die Nummer weitergegeben habe

Lächerlich - mal gnz davon ab, wo soll da eine "strafbare" Tat bestehen? Um welchen Kinderkappes sollte sich die Polizei, bitteschön denn noch kümmern.


Eifelia  29.06.2023, 08:53

die Leute, die solche Drohungen ausstoßen, meinen meist die DGSVO - die gilt ab er nicht für Privatpersonen. Wobei, hier ist das ja eine 16jährige - die hat vermutlich einfach keine Ahnung in ihrem jugendlichen Alter.