Eigentumswohnung mit Hilfe der Eltern finanzieren ?

2 Antworten

ledexter:

Macht der Darlehensgeber die Verbürgung durch deinen Vater zur Auflage, solltest du Wert darauf legen, dass Bürgschaftsumfang auf den Teil des Darlehens beschränkt wird, der außerhalb der üblichen Beleihungsgrenze des Darlehensgebers liegt. Lass dir und deinem Vater von der Bank bestätigen, dass der Bürge aus der Bürgschaft entlassen wird, sobald deine (verbesserte) Bonität das Darlehen ohne Bürgschaft zulässt oder das Darlehen auf einen bestimmten Betrag zurückgeführt ist.

Ich würde das nicht über eine Bürgschaft regeln. Wenn etwas schief geht ist das immer ein großes Problem und besonders wenn es in der Familie geregelt werden muss steht da oft ordentlich Ärger ins Haus. Ich würde auch eher die Methode empfehlen, dass dein Vater die Immobilie selber kauft und dir dann überlässt.