eigentümer persönlich kontaktieren erlaubt?
hallo, wir haben eine immobilie angeboten bekommen und diese zu spät zugesagt. ein anderer interessent ist nun im rennen. können wir mit dem eigentümer persönlich kontakt aufnehmen (adresse aus dem netz) um ihm unser versehen zu erklären?
bisher lief alles über eine makler.
2 Antworten
Sicher. Das kann dir eine Vereinbarung zwischen Verkäufer und Makler nicht verbieten. Ob der Verkäufer auch tatsächlich mit dir reden will, ist eine andere Frage und seine eigene Entscheidung.
Was sollte daran verboten sein?
Klar könnt ihr das machen. Ob es was bringt und ob der Eigentümer das wissen will ist natürlich eine andere Frage.
Der Maklervertrag kann nur zwischen den Menschen gelten die ihn geschlossen haben, nämlich dem Verkäufer und dem Makler. Das heißt du musst dich erstmal an die Vereinbarung darin nicht halten.
Aber natürlich kann es gut sein dass der Verkäufer nicht am Makler vorbei verkaufen darf. Bzw da du ja den ersten Kontakt über den Makler hattest, wird der vermutlich auf jeden Fall Anspruch auf Provision haben
weil evtl was im maklervertrag vereinbart wurde nur über ihn zu kommunizieren?