ehrenamtliches Engagement ohne Aufwandsentschädigung bei Steuer absetzen

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Werbungskosten dienen der Erzielung von Einnahmen. Wurden Einnahmen erzielt? Nein, also kein Abzug.

Bei Betriebsausgaben gilt dasselbe.

Ehrenamt heißt Ehrenamt, weil man es ehrenamtlich und nicht zur Erzielung von Einnahmen macht.

Sachspende klappt auch nicht. Aufwandsspende auch nicht. Den beides setzt einen Aufwand oder eine Sache voraus, die im Regelfall hätte vergütet werden sollen.

Wenn der Träger des Aufluges mit ihm einen Vertrag über die Betreuung abgeschlossen hätte und er anschließend auf seine Vergütung verzichtet hätte, dann wären wir bei Spenden. So nicht.


katruen 
Beitragsersteller
 03.01.2011, 10:44

Danke für die Antwort. Ja mit Werbungskosten gehts definitiv nicht. Hm, aber eine Aufwandsspende ginge doch?! Oder setzt diese Vergütung voraus?

Ich finde es aber unfair, dass Personen, die wirklich ehrenamtlich arbeiten, gegenüber Personen, die z.B. Übungsleiter sind, steuerlich schlechter gestellt werden.

Meandor  05.01.2011, 11:17
@katruen

Der Übungsleiter erbringt eine Tätigkeit die im Regelfall vergütet wird. Diese Vergütung ist steuerpflichtig so weit sie den Übungsleiterfreibetrag übersteigt.

Wieviele Leute würden noch Trainertätigkeiten übernehmen, wenn alles was sie dafür erhalten sofort versteuern müssen.

Wer gar keine Vergütung erhält, muss auch nix versteuern.

Bleiben wir beim Übungsleiter. Wenn dieser einen Vertrag oder einen Anspruch auf Zahlung hat, kann er auf die Auszahlung verzichten. Das ist dann eine Aufwandsspende.

Entweder Du gibst Geld ohne Gegenleistung. Das ist eine Geldspende.

Du hast einen Anspruch, der einklagbar wäre, und verzichtest auf die Kohle. Dann ist es eine Aufwandsspende.

katruen 
Beitragsersteller
 07.01.2011, 09:24
@Meandor

Okay danke. Dann hab ich wohl abgeloost. :-(