Ehrenamt - Fahrtkosten als Werbungskosten?

2 Antworten

Nein.

Es fehlt die Einkunftsart, bei der es abgezogen werden sollte.

Der Träger der Landesgartenschau wäre aber berechtigt Dir eine Spendenquittung für den Aufwand auszustellen.

4.000 Kilometer wären nach steuerlichen Grundsätzen ein Aufwand von 1.200,- Euro. Ich bezweifele, dass dieser Betrag ohne Rückfrage bei Einkommensteuererklärung akzeptiert wird.

Hast Du irgendeinen Beleg über Deine Tätigkeit für diese Landesgartenschau?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

padelsta 
Beitragsersteller
 15.02.2019, 17:25

Guten Tag "wfwbinder" ... zunächst einmal DANKE für die Information.

Belege = Urkunde der Geschäftsführung der Landesgarten mit Vermerk der geleisteten Stunden und Nachweis der Landesregierung über ehrenamtliche Tätigkeit.

wfwbinder  15.02.2019, 20:35
@padelsta

Also, was nun kommt ist ein Versuch und ggf. vom Wohlwollen der finanzbeamten abhängig. Es wird auch interessant sein, was die werten Kollegen kommentieren, die meine Antwort positiv bewertet haben.

Ich würde die Kilometer multipliziert mit 30 Cent als Spende einsetzen, als hättest Du die Kosten als Spendenbescheinigung vorliegen.

Auf die Rückfrage würde ich dann die vorhandenen Unterlagen einreichen und hoffen, dass es akzeptiert wird. Bei ausgaben reicht es nämlich auch, dass sie glaubhaft gemacht werden. Also könnte es klappen, wenn der Bearbeiter es für glaubhaft hält.

padelsta 
Beitragsersteller
 15.02.2019, 22:03
@wfwbinder

danke ... versuchen kann ich es ja, obwohl es sich nicht wirklich gut anfühlt :-) Aber Du scheinst aus Erfahrung zu sprechen.

Allerdings wäre da eine Regelung seitens des Staates doch einmal angebracht, denn was wären viele Vereine und Institutionen ohne Ehrenamt. Und ganz ehrlich - da wäre es doch nur gerecht, wenigsten die Unkosten erstattet zu bekommen.

wfwbinder  15.02.2019, 22:10
@padelsta
Aber Du scheinst aus Erfahrung zu sprechen.

Na ja, im Januar hatte ich 40. Berufsjubiläum als Steuerbevollmächtigter/Steuerberater.

Und ganz ehrlich - da wäre es doch nur gerecht, wenigsten die Unkosten erstattet zu bekommen.

Aber das kann der Staat nicht bestimmen, das muss die jeweilige Institution über die Satzung machen.

Es ist aber eigentlich immer üblich zumindest die "Aufwendungsspende" zu bescheinigen.

padelsta 
Beitragsersteller
 15.02.2019, 23:09
@wfwbinder

Vielen Dank wfwbinder - dann weiterhin viel Freude bei der Beantwortung der vielen Fragen hier. Ich werde Deinen Tipp verwenden. Gute Nacht

cats123  15.02.2019, 23:21
@wfwbinder

Na, wenn das durchgehen würde, sähe ich kein Wohlwollen, sondern ein Dienstvergehen.

Spenden sind per Spendenbeleg nachzuweisen.

Die Inanspruchnahme des Lohnsteuerhilfevereins könnte sich in deinem Fall lohnen.


cats123  15.02.2019, 15:54

Nein, es wäre rausgeschmissenes Geld.