Ehefrau Tagesmutter, ich Angestellter. Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
Da meine Frau als Tagesmutter arbeitet (Vollzeit - 5 Kinder Betreuung) und damit freiberuflich selbständig ist (Steuerklasse gibt es in diesem Fall nicht), muss sie eine Steuererklärung abgeben. Ich bin angestellter in Vollzeit (Steuerklasse 3). Wenn wir zusammenveranlagt diese abgeben wird die Steuerlast natürlich deutlich höher. Daher meine Frage, muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?
1 Antwort
Das empfehle ich dringend, denn wenn Deine Ehefrau eine Einkommensteuererklärung abgibt und Einzelveranlagung wählt, dann wird sie eher noch mehr zahlen, oder aber, falls Du die Steuerklasse 3 haben solltest, bekommst Du die Aufforderung auch eine Einkommensteuererklärung zur Einzelveranlagung abzugeben und wirst eine erhebliche Nachzahlung zu leisten haben, weil natürlich der Grundfreibetrag Deiner Ehefrau, der bei Dir wegen der Steuerklasse 3 zusätzlich berücksichtigt wurde, dann wegfällt.
Also gemeinsame Einkommensteuererklärung mit Zusammenveranlagung. Ist in 99,8 % der Fälle die günstigste Lösung.
Die Ehefrau muss nur dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn sie die Bedingungen des § 56 (2) EStDV erfüllt oder nach § 149 AO dazu aufgefordert wird.
Ob dies der Fall ist, wissen wir hier nicht.
In diesem Fall dürfte dann aber der Ehemann auch aufgefordert werden, weil ansonsten der Grundfreibetrag dreimal in Anspruch genommen würde.
Hier muss eine Steuererklärung abgegeben werden, weil es Einkünfte gab, die nicht dem Lohnsteuerabzug unterlagen. Und da der Ehemann die Steuerklasse III hat muss es entweder eine gemeinsame Erklärung werden, oder beide müssen jeweils eine zur Einzelveranlagung abgeben.
Hätte der Ehemann Steuerklasse 4, könnte er es sich schenken, aber ob das günstiger wäre ist sehr zu bezweifeln.
Nun dachte ich vor ein paar Tagen, ich hätte etwas dazugelernt. Ist es doch nicht so?
https://www.finanzfrage.net/frage/mein-man-ist-in-der-steuerklasse-3-und-arbeitet-vollzeit-ich-bin-steuerklasse-5-aber-die-letzte-2-jahren-arbeite-nicht-muessen-wir-eine-steuererklaerung-machen