Ja - du darfst.

Gibt bestimmt im Netz ein paar Vordrucke.

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Zu Ihrer Frage wie lange Sie es "ertragen müssen".

In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu. Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht. Ab Vollendung des 18. Im besten Fall teilen Sie dies dem Kind Schriftlich mit einer Frist mit.

Achten Sie zudem auf weitere Zahlungen welche ggf. noch an Sie laufen.*

*Zum Thema Kindergeld, welches er bzw. Sie bekommen:

Es wird grundsätzlich für alle Kinder bis 18 Jahre gezahlt. Ist Ihr Kind arbeitslos, wird das Kindergeld bis 21 Jahre gezahlt. Befindet sich Ihr Kind in Ausbildung, erhalten Sie Kindergeld bis 25 Jahre.

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