Ebay - Käufer meldet Defekt nach über 2 Monaten?
Hallo, ich habe vor 2 Monaten eine Grafikkarte versteigert. Die Karte wurde bezahlt, und von mir versichert verschickt. Alles war anscheinend ok. Nun nach über 2 Monaten bekomme ich vom Käufer eine Mail auf Ebay: Die Karte sei defekt, ich solle ihm einen Retourenschein schicken und das Geld zurückzahlen... Die Karte war bevor ich sie verschickte niemals defekt, das ließe sich auch von Zeugen bestätigen; zudem verkaufe ich keine defekten Dinge.
Es handelte sich um eine Privatauktion, in der Beschreibung habe ich Umtausch, Gewährleistung und Garantie deutlich ausgeschlossen.
Der Käufer hätte ja in der Zeit alles Mögliche mit der Karte anstellen können, bin ich dann immer noch dafür verantwortlich?... Bin ich gesetzlich auf der sicheren Seite, wenn ich ihm seinen Wunsch höflich verwehre? Ebay könnte natürlich nach deren Regeln entscheiden, was aber gesetzlich keine Rolle spielt. Wie verhalte ich mich jetzt am besten?
4 Antworten
Die wesentliche Frage hier ist (unabhängig vom tatsächlichen Zustand der Karte, der ja erst noch zu beurteilen wäre), ob und wie Du eine Gewährleistung für den Kaufgegenstand wirksam ausgeschlossen bzw. begrenzt hast.
Auf das Thema von Garantien gehe ich erst mal gar nicht ein, denn Garantien sind etwas anderes als Gewährleistung und werden typischerweise vom Hersteller des Produkts angeboten.
Das Produkt war nun zwei Monate in den Händen des Käufers und kann auch dort durch eine bereits erfolgte Nutzung einen Schaden erlitten haben. Ein Transportschaden wurde nicht gemeldet. Andererseits ist klar, dass manche Fehler (z.B. Haarrisse auf der Platine) erst nach einer gewissen Nutzung (und der dadurch erfolgenden Erwärmung der Komponenten) überhaupt feststellbar sind. Insbesondere eine thermische Überlastung kann jedoch auch das Resultat eines nicht fachgerechten Einbaus in ein schlecht gelüftetes Gehäuse sein.
Wenn ein paar Grundprinzipien beachtet werden, dann bist Du tatsächlich auf der sicheren Seite, wenn dies ein Privatverkauf war. Beachte, dass Du als Privatperson auch als ein gewerblicher Verkäufer eingestuft werden kannst, wenn Du solche Verkäufe häufig abwickelst.
Es kommt hier auf die genaue Formulierung an. Mit etwas Sorgfalt bist Du auf der sicheren Seite und Du kannst diese Anfrage zur Rückabwicklung einfach abweisen. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass sich Laien gerne bei der Formulierung rechtlich sicherer Sachverhalte verkünsteln und nicht die korrekten Begriffe verwenden. Siehe auch hier: https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html
Ich habe den Ausschluss der Gewährleistung so formuliert:
"Da es sich um einen Privatverkauf handelt, gehen Sie mit der Abgabe eines Gebotes oder mit einem Sofortkauf, eine Kaufverpflichtung ein, und verzichten auf jegliche Garantie und Gewährleistung, sowie Rückgabe und Umtausch."
Dazu noch der Hinweis, dass es sich nicht um eine Geschäftsbedingung handelt, sondern um eine Vereinbarung.
in der Beschreibung habe ich Umtausch, Gewährleistung und Garantie deutlich ausgeschlossen.
Soweit Du dies, als privater Verkäufer, rechtssicher ausgeschlossen hast, hat der Käufer jetzt keinen Anspruch auf Sachmängelhaftung
ignorieren....
Ignorieren!
Danke für Ihre Antwort. Ich verkaufe auf Ebay ca. 5-10 Mal im Jahr etwas, immer nur verschiedenes in unregelmäßigen Abständen, ganz selten Hardware und wenn, dann halt das was abfällt, nachdem ich meinen Rechner aufgerüstet habe. Gewerblich ist da nichts, auch nichts, was man als Indiz in diese Richtung werten könnte. Ich habe die Auktion als Privatauktion eingestellt, also "Keine Rücknahme" ausgewählt und zusätzlich noch in der Beschreibung sehr deutlich darauf hingewiesen.