Dürfen Zahnärzte das Zahngold von Patienten stillschweigend behalten?
Vom Zahnarzt wurde eine Zahnbrücke aus Gold entfernt. Er hat ohne Frage das Zahnbrücken-Gold nicht an den Patienten gegeben, sondern behalten. Da der Goldpreis beachtlich hoch ist, stellt sich die Frage, ob der Zahnarzt das für den Zahnersatz nicht mehr verwendete Gold behalten und nach eigenem Gutdünken verwenden durfte. Oder hätte der Zahnarzt den Patienten fragen müssen, was mit dessen Zahnbrücken-Gold geschehen soll? Welches Gewicht mag wohl so eine Zahnbrücke aus Gold in etwas haben, und um welchen Wert könnte es da ungefähr gehen?
2 Antworten
Hallo,
ich würde aber umgehend die Herausgabe der Zahnbrücke fordern !! Eigentlich unverständlich, dass so etwas ( Verbleib ? ) " vergessen " wird.
Es ist sogar machbar, Zahngold mit Zähnen verkaufen?
Der Goldrechner hat sogar eine Eingabespalte für Zahngold mit Zähnen und eine Spalte für Zahngold ohne Zähne. Interessant !!
Egal ob du nun bei einem Verkauf reich wirst oder nicht, dem Zahnarzt gehört dieser Zuverdienst jedenfalls nicht.
K.
Herzlichen Dank für die Bewertung guensing ! :-))
Hallo..... ? dem Zahnarzt unversucht freiwillig das Zahngold zu überlassen, egal welche Summe, ist doch wohl nicht dein ernst. :-((
Man kann doch mal ganz höflich anfragen ! In der Aufregung an dem Behandlungstag wurde ganz einfach vergessen die Brücke mitzunehmen . Dabei muss man dem Zahnarzt doch keine Absicht unterstellen.
An die Herausgabe hätten sowohl der Patient selbst als auch die Praxis denken müssen - so könnte man es doch begründen, oder ? Möglicherweise werden solche Fundstücke ohnehin erst einmal ein paar Tage aufbewahrt. Mit einer Nachfrage muss der Zahnarzt immer rechnen. Ich denke sogar er macht sich strafbar, falls dieses Vorgehen dort als " Normal " gilt.
Ich würde nichts unversucht lassen.
Du könntest auch einmal unverbindlich bei der KK nachfragen, ob und wie so etwas geregelt ist. Gerade Zahnärzte müssen nicht am Hungertuch nagen !!!! K.
Und übrigens, Zahnärzte gibt es wie Sand am Meer. Auf einen der mich betrügt, kann ich verzichten ;-)))
Hi, bin grad zufällig hier drübergestolpert. So einen Zahngoldrechner zu finden, ist eigentlich gar nicht so schwierig ...
Den hier fand ich vor einigen Monaten recht nützlich, als ich ein kleines Zahngold-Erbe von Oma antreten durfte (bis zum Schluss herzallerliebst, die Frau: "Dir, mein lieber Enkel, zeig ich auch mit 87 noch die Zähne!"):
http://www.goldankauf-boerse.de/ankaufsrechner/
Schöner finde ich hier, hier werden die Ergebnisse in Echtzeit angegeben.
Was ich jetzt aber interessant finde, ist dass bei dem Goldrechner von Gaenseliesel unterschieden wird zwischen "Gold mit Zahn" und "Gold ohne Zahn", während man bei meinem Rechner zwischen AU 750 und AU 600 unterscheidet. UND: Es kommen unterschiedliche Ergebnisse heraus - bei meinem Rechner irgendwie immer höhere Werte.
Da zeigt sich mir doch: Es ist nicht nur immer auf jeden Fall anzuraten, dass man sich online informiert, ehe man zu einem Schmuckhändler geht. Sondern es kann acuh gut für die eigene Verhandlunsgbasis sein, wenn der Goldrechner einem mehr Wert für seinen 12g Zähne anzeigt ;)
Grüße von Gerd
Selbstverständlich ist der Patient Eigentümer seines Zahngolds. Wenn Du Dir aber Reichtümer erhoffst, dann rechne lieber mal aus, wie schwer das Stück war und,wie hoch der Goldanteil ist. Zahngold ist nämlich immer eine Legierung. Ich schätze, das da allenfalls ein zweistelliger Betrag rauskommt.
Alle Antworten sind gut und überzeugend. Wegen des hochinteressanten Hinweises auf den "Goldrechner" verdient Gaenseliesel die Auszeichnung als "hilfreichste Antwort". Weil der Zahnarzt bei Behandlungen am längeren Hebel ist, bleibt immer noch das Problem, ob man sich wegen vielleicht 100 Euro Goldwert mit ihm in die Diskussion begibt. So etwas werden wohl nur wenige wagen. Deshalb scheint es eigentlich unfair, wenn der Zahnarzt gar nicht erst fragt, was mit dem übrig gebliebenen Gold der Brücke geschehen soll, sondern es stillschweigend behält.