Ebay-Teillieferung, ausstehender Rest verweigert?

1 Antwort

Danach Anzeige wegen Warenbetruges und Unterschlagung.

Das gehr ein bisschen zu weit. Was will er denn Unterschlagen, was er nicht hat? Du hast jedoch selbstverständlich Rechte, und diese kannst und solltest du geltend machen! Wir bewegen uns hier im Bereich des Privatrechts, von daher finden wir alles, was wir brauchen für dich im BGB.

Wenn der Verkäufer die Sache nicht wie vereinbart liefert, hast du verschiedene Möglichkeiten. Das eine ist, Nacherfüllung zu verlangen. Hier fehlt ein Zubehörteil. Das ist er dir schuldig. Da ist zu unterscheiden zwischen Stückschuld oder Gattungsschuld. Du möchtest ja irgendein Zubehörteil, es muss nicht ausgerechnet dieses eine Zubehörteil sein, Hauptsache es hat den gleichen Zustand. Hier haben wir also eine Gattungsschuld, der Käufer soll ein Zubehörteil gleicher Art und Güte nachliefern. Er kann dies verweigern, wenn es ihm nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre, dieses Zubehörteil zu beschaffen. Bei Privatverkäufern und dem Verkauf gebrauchter Konsolen (vielleicht sogar rar am Markt) ist da wohl der Aufwand etwas höher. Wenn der Verkäufer sagt, er kann dem nicht gerecht werden, dann kannst du da ja wenig machen (so verpeilt wie der Verkäufer ist - mir würde das auch ziemlich gegen den Strich gehen - da musst du dich auch mal in seine Position hineinversetzen)

Entsprechend hast du noch andere Optionen: Rücktritt vom Kaufvertrag oder Kaufpreisminderung. Du hast freie Wahl bei allen Optionen.

Was jedenfalls nicht möglich ist, ist, dass der Verkäufer dir einreden will, du hättest es ja alles so gewollt und akzeptiert. Er soll eigentlich froh sein, dass du so lange Wohlwollen gezeigt hast mit ihm. Würde den Kaufpreis mindern, falls du die Option hast, das Zubehörteil separat zu organisieren. Ansonsten zurückschicken und er soll dir die Kosten erstatten. Übrigens auch für die Rücksendung zu ihm, weil du nicht so gestellt werden darfst, als hättest du bei der ganzen Sache nun draufzahlen müssen und stehst am Ende mit nichts da.

Die Aufforderung zur Nacherfüllung unter Fristsetzung ist sinnvoll (Fristen sind immer sinnvoll). Nun hoffe ich, dass du auch so erstmal weiterkommst


Emaha 
Beitragsersteller
 21.06.2022, 00:33

Danke für deine ausführliche Antwort! :)

Bei Unterschlagung war ich mir auch nicht ganz sicher. Er hat einem Dritten rechtswidrig mein Eigentum verschafft. Der Tatbestand wäre demnach nach StGB erfüllt, auch wenn natürlich ggf. ein Vorsatz zu beweisen wäre.

Ich kann ja auch nachvollziehen, dass für ihn die Situation ebenso blöd ist. Aber er hat Mist gebaut, ich kann am allerwenigsten dafür. Er kann sich ja den Wert, den er mir schuldet, bei der 3. Persol einfordern. Kaufpreisminderung habe ich ja verlangt, die verweigert er auch. Ich werde ihn per Einschreiben nochmal auffordern, Nachzuerfüllen oder eine Minderung zu akzeptieren und ihm dafür eine Frist einräumen. Was meinst du, wäre eine angemessene Frist? Ich habe ihm bei Ebay bereits eine Frist gesetzt, aber auch nur über 3 Tage (Sonntag bis Mittwoch); das war eher gedacht, um ihm Druck zu machen und zu zeigen, dass ich mich von ihm nicht über den Tisch ziehen lasse. Ich fände eine Frist von 10 Tagen angemessen. Genug Zeit, den Artikel entweder selbst zu kaufen und nachzuliefern oder mir eine Preisminderung einzuräumen. Was meinst du dazu?

FrauEichhorn  21.06.2022, 06:46
@Emaha

Ich sehe vor allem den Tatbestand der Dummheit bei ihm erfüllt und bei dem anderen auch. Ich hätte ehrlich gesagt gar keine Lust mehr auf so einen Zirkus und würde alles rückabwickeln.

Wenn ihr keine Einigung erzielen könnt, würde ich eBay einschalten und einen Fall aufmachen. Das wäre noch eine Idee. Ansonsten finde ich deine Vorgehensweise sehr gut, wobei du ihn eigentlich nicht noch einmal per Einschreiben auffordern müsstest, wenn bislang auch alles elektronisch abgewickelt wurde. Machen kannst du es aber, dann kann er nachher nicht behaupten, er habe kein Internet mehr und Funkloch gehabt usw.